# taz.de -- Ärger mit dem Chef: Streikverbot beim Martinsclub
       
       > Der Streik der Angestellten im Öffentlichen Dienst wurde auch von
       > KollegInnen des Martinsclubs unterstützt – gegen den Willen ihres Chefs.
       > Der droht mit Abmahnungen
       
 (IMG) Bild: Warnstreik auf dem Markt: Solidarität ist auch in Zeiten der Friedenspflicht möglich
       
       BREMEN taz | Rund 2.000 Menschen haben am Dienstag in Bremen gestreikt,
       vorwiegend Angestellte im Öffentlichen Dienst. Ein kleiner Teil derer, die
       auf die Straße gingen, tat dies nicht für eigene Zwecke.
       SchulassistentInnen, die bei freien Trägern wie dem Deutschen Roten Kreuz,
       dem Arbeiter-Samariter-Bund oder dem Martinsclub angestellt sind,
       unterstützten ihre KollegInnen im Rahmen eines „Solidaritäts-Streiks“. Bei
       der Geschäftsführung des Martinsclubs stieß das auf wenig Verständnis: Sie
       drohte StreikteilnehmerInnen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu
       Abmahnungen.
       
       „Bei uns herrscht zur Zeit Friedenspflicht“, so die Begründung von Thomas
       Bretschneider, pädagogischer Leiter und stellvertretender Geschäftsführer
       des Martinsclubs. „Das ist mit den Gewerkschaften Ver.di und GEW so
       vereinbart und unstrittig, denn wir befinden uns mitten in
       Tarifverhandlungen.“ Friedenspflicht bedeute: Kein Streik während der
       Verhandlungen. „Dagegen haben Mitarbeiter verstoßen, und deswegen haben wir
       sie bereits im Vorfeld auf arbeitsrechtliche Konsequenzen hingewiesen – ob
       das nun Abmahnungen werden oder nicht, das wissen noch nicht.“
       
       „Ein Solidaritäts-Streik unterstützt lediglich einen Hauptstreik“, sagt
       Ver.di-Fachsekretär Uwe Schmid. „Für den konkreten Fall heißt das: Der
       Streik der Martinsclub-MitarbeiterInnen bezieht sich nicht auf die
       laufenden Tarifverhandlungen in ihrem Betrieb, also wird hier auch keine
       Friedenspflicht verletzt.“ Christian Gloede, Landesvorstandssprecher der
       Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), bestätigt das und ergänzt:
       „Wäre der Martinsclub im Recht, hätte er beim Verwaltungsgericht ein
       Streikverbot gegen seine MitarbeiterInnen erwirken können – hat er aber
       nicht.“ Und Jürgen Maly, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sagt: „Weder Warn-
       noch Soli-Streiks haben irgendetwas mit Friedenspflicht zu tun. Die besteht
       nur bei Erzwingungsstreiks, und den gab es hier an keiner Stelle.“
       
       Trotz offenbar klarer Rechtslage bleibt Thomas Bretschneider dabei: „Ob
       eine Abmahnung rechtens ist oder nicht, muss zur Not das Gericht
       entscheiden.“ Er hält die Teilnahme seiner MitarbeiterInnen am Streik nicht
       nur juristisch für falsch: „Ich finde das auch moralisch nicht richtig,
       denn ein solcher Streik schmälert die Wertigkeit unseres eigenen
       Unterfangens.“ Damit meint er das Erreichen eines vernünftigen Haustarifs:
       „Ich bin voll dafür, dass unsere MitarbeiterInnen gleich bezahlt werden wie
       ihre KollegInnen im Öffentlichen Dienst“, sagt er, „aber wir beginnen
       gerade erst mit solchen Dingen wie Weihnachtsgeld – da sind Forderungen
       nach einer Lohnerhöhung von 6,5 Prozent nur ein Anfang.“
       
       Die SchulassistentInnen des Martinsclubs refinanziert die Bildungsbehörde.
       „Im Rahmen der Tarifverhandlungen geht es um viel Geld, das dort locker
       gemacht werden muss“, sagt Gloede. Vielleicht, vermutet er, fürchte
       Bretschneider, dass die Behörde ihm die Teilnahme seiner MitarbeiterInnen
       am Streik übel nehmen könne. „Bei seinen MitarbeiterInnen jedenfalls
       verspielt er durch die Androhung von Abmahnungen ganz viel Vertrauen.“
       
       6 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bremen
       
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