# taz.de -- Vertrauter von Kenias Präsident: Keine Anklage in Den Haag
       
       > Der Weltstrafgerichtshof hat die Anklage gegen einen Vertrauten vom
       > kenianischen Präsidenten Kenyatta fallengelassen. Auswirkungen auf
       > Kenyattas Prozess hat das nicht.
       
 (IMG) Bild: Hunderttausende mussten fliehen: Straßenszene aus Nairobi Anfang 2008
       
       DEN HAAG afp | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat
       die Anklage gegen den Kenianer Francis Muthaura wegen der blutigen Unruhen
       nach den Wahlen im Jahr 2007 zurückgezogen. „Unserem Eindruck nach gibt es
       keine ausreichenden Chancen auf eine Verurteilung in einem Prozess“, sagte
       Chefanklägerin Fatou Bensouda am Montag in Den Haag.
       
       Muthaura war vom IStGH gemeinsam mit dem Gewinner der jüngsten kenianischen
       Präsidentschaftswahl, Uhuru Kenyatta, wegen Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit angeklagt worden.
       
       Nach Bensoudas Angaben gibt es jedoch nicht genügend Beweise gegen
       Muthaura. „Die Zeugen, die Beweise vorgetragen haben, wurden getötet oder
       sind gestorben, und andere weigern sich, mit dem Ankläger zu sprechen“,
       sagte sie.
       
       Dem 66-jährigen Muthaura, einem früheren Spitzenbeamten, war unter anderem
       vorgeworfen worden, er habe der Polizei nach den Präsidentschafts- und
       Parlamentswahlen 2007 das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten erlaubt.
       Außerdem soll er an Treffen teilgenommen haben, bei denen gewaltsame
       Angriffe geplant wurden.
       
       ## Mehr als 1.100 Menschen getötet
       
       Muthaura steht ebenso wie Kenyatta dem bisherigen kenianischen Präsidenten
       Mwai Kibaki nahe, der im Dezember 2007 Staatschef wurde. Bei der auch
       ethnisch motivierten Gewalt nach der Präsidentschaftswahl wurden mehr als
       1.100 Menschen getötet und Hunderttausende in die Flucht getrieben.
       
       Die Chefanklägerin erklärte, die Entscheidung im Fall Muthaura habe keine
       Auswirkungen auf die Anklagen gegen Kenyatta und weitere Kenianer. Auch die
       politischen Ereignisse in Kenia hätten keinen Einfluss auf ihr Vorgehen,
       sagte Bensouda. Zu den Angeklagten gehört auch William Ruto, der als
       Kandidat für das Vizepräsidentenamt unter Kenyatta zur Wahl angetreten war.
       
       Die Bundesregierung äußerte am Montag die Erwartung, dass Kenia weiterhin
       mit dem IStGH zusammenarbeiten werde. Das Land müsse seinen Verpflichtungen
       gegenüber dem Strafgerichtshof nachkommen, sagte der Sprecher des
       Auswärtigen Amts, Andreas Peschke, in Berlin.
       
       11 Mar 2013
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Strafgerichtshof
 (DIR) Kenia
 (DIR) Den Haag
 (DIR) Uhuru Kenyatta
 (DIR) Kenia
 (DIR) Kenia
 (DIR) Kenia
 (DIR) Kenia
 (DIR) Kenia
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Austritt aus Rom-Statut: Kenia rebelliert gegen die Weltjustiz
       
       Kenia will aus dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
       austreten. Dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten droht der Prozess.
       
 (DIR) Präsidentschaftswahlen in Kenia: Kenyattas Sieg zeigt Spaltung
       
       Die Opposition in Kenia beklagt Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung. Der
       nächste Präsident muss sich in Den Haag verantworten.
       
 (DIR) Kommentar Wahlergebnis Kenia: Zeit für ein neues Kapitel
       
       Die internationale Gemeinschaft sollte mit Kenias neu gewähltem Präsidenten
       zusammenarbeiten. Was tut sie stattdessen? Sie stellt ihn ins Abseits.
       
 (DIR) Wahlen in Kenia: Uhura Kenyatta zum Sieger erklärt
       
       Eine hauchdünne absolute Mehrheit sichert Kenias größter Volksgruppe der
       Kikuyu die Macht. Kenyattas Wahlbündnis konnte diesmal auch alte Feinde auf
       seine Seite ziehen.
       
 (DIR) Stimmauszählung nach Wahl: Kenianer stehen im Regen
       
       Kikuyu-Politiker Uhuru Kenyatta liegt bei der Präsidentschaftswahl mit
       knapp 50 Prozent deutlich vorn. Aber noch ist eine Stichwahl möglich.