# taz.de -- Kampf gegen Korruption: Sündenregister der Wirtschaft
> Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein wollen unsaubere
> Firmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Voraussetzung ist eine
> Verurteilung.
(IMG) Bild: Für Gebäudereiniger wäre der Wegfall von Staatsaufträgen ein schwerer Schlag.
Firmen, die etwa Beamte bestechen, Schwarzarbeiter beschäftigen oder nicht
den Mindestlohn zahlen, sollen keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen:
Um das zu bewerkstelligen, wollen Hamburg und Schleswig-Holstein ein
gemeinsames Korruptionsregister anlegen – eine schwarze Liste, die von
öffentlichen Dienststellen eingesehen werden muss, bevor sie Aufträge
vergeben. Die Hamburger Handelskammer will ihren Mitgliedsunternehmen dabei
ein Hintertürchen offenhalten.
Einer Schätzung zufolge ist Deutschland im vergangenen Jahr durch
Korruption ein Schaden von 250 Milliarden Euro entstanden. Demnach führen
Bestechung und Vorteilsnahme nicht nur dazu, dass die öffentliche Hand
teurer baut als nötig, sie vermindern auch die Steuereinnahmen und das
volkswirtschaftliche Wachstum.
Wie groß das Problem in ihren Ländern ist, konnten der Hamburger
Finanzstaatsrat Jens Lattmann und der schleswig-holsteinische
Wirtschaftsstaatssekretär Frank Nägele nicht beziffern, als sie am Dienstag
den Gesetzentwurf vorstellten: Es müsse mit vielen Fällen gerechnet werden,
die nicht entdeckt worden seien. Das Instrument der Vergabesperre sei in
Hamburg 2006 in einem Fall angewandt worden, sagte Lattmann, 2007 und 2009
in jeweils sechs Fällen und 2012 wieder in einem Fall.
Bisher sind solche Vergabesperren von einzelnen Dienststellen gegenüber
einzelnen Firmen verhängt worden. Die übrigen Dienststellen erfuhren per
Zufall davon, meist aus der Presse. Mit dem Korruptionsregister soll sich
das ändern: Festgestellte Verfehlungen müssen an das Register gemeldet
werden. Wer öffentliche Aufträge vergibt, muss vorher dort anfragen.
Der Handelskammer Hamburg ist es gelungen, eine Ausnahme im Gesetz
unterzubringen. Sie arbeitet an einem „Compliance System“, einer
Organisationsrichtlinie für Unternehmen, die Korruption verhindern soll.
Wer entsprechend zertifiziert werden möchte, muss sich bestimmten Verboten
und Regeln unterwerfen, etwa dem Vier-Augen-Prinzip. „Wenn es steht, werden
wir das unterstützen“, kündigte Hans Randl von der Finanzbehörde an. Bei
zertifizierten Unternehmen werde auf die Regelabfrage verzichtet.
Ein solches Vorgehen sei nicht ungewöhnlich, versicherte Lattmann. Schon
heute müssten Firmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, ihre
Zuverlässigkeit nachweisen. Dafür würden sie von externen Dienstleistern
„präqualifiziert“. „Warum sollte man das nicht auch für Fälle von
Korruption gelten lassen“, fragte Lattmann.
Das Register sei ein scharfes Schwert, sagte der Staatsrat. Anders als es
die SPD 2009 zu Oppositionszeiten gefordert hat, reicht eine Anklage nicht,
um darin verzeichnet zu werden. „Ohne eine Verurteilung landet niemand in
diesem Register“, versicherte Lattmann. Einträge würden nach spätestens
drei Jahren gelöscht. Im Übrigen bedeute eine Eintragung noch keine Sperre,
ergänzte Nägele. Diese komme erst in einem zweiten Schritt.
Die beiden Staatssekretäre betonten, dass sie gerne weitere Bundesländer
für ein solches Register gewinnen würden und begrüßten eine entsprechende
Ankündigung der neuen rot-grünen Koalition in Niedersachsen. Eine
Zusammenarbeit mit Bremen, das bereits über ein Korruptionsregister
verfügt, sei nicht praktikabel, solange Niedersachsen nicht soweit sei –
nicht aus inhaltlich-fachlichen, sondern schlicht aus räumlichen Gründen.
Außerdem müsse die Rechtsgrundlage für die Datenübertragung in Bremen
nachgearbeitet werden.
13 Mar 2013
## AUTOREN
(DIR) Gernot Knödler
## TAGS
(DIR) Unternehmen
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