# taz.de -- Kinderbetreuung: Etwas Besseres als Penny …
       
       > TagespflegerInnen arbeiten selbstständig, für weniger als den
       > Mindestlohn. Das legte die Sozialdeputation fest. Dabei ist Bremen auf
       > sie angewiesen.
       
 (IMG) Bild: Das Tagesmütter-Modell hat Vorteile - für Kinder, Eltern und die Stadt.
       
       Wo zu wenig beginnt, und wo zu viel endet, das sind so
       Gerechtigkeitsfragen, bei Gehältern. Oder auch bei Entgelten, wie es hier,
       im Falle der Tagesmütter, korrekter heißen muss. Denn die sind ja keine
       Angestellten, sondern, das ist auf Bundesebene 1999 verfügt worden,
       Selbstständige. Folglich gibts keinen Tarifvertrag für sie. Es gibt aber
       auch keine Gebührenordnung. Stattdessen bekommen Tagespflegepersonen (TPP)
       eine „Geldleistung“, so steht’s im Sozialgesetzbuch. Die soll den
       Sachaufwand erstatten plus „einen Betrag zur Anerkennung der
       Förderleistung“. Und der sei „leistungsgerecht auszugestalten“.
       
       Leistungsgerecht – was das heißt, darüber gibt es unterschiedlichste
       Vorstellungen. In Bremen wird’s von der Sozialdeputation festgelegt,
       nämlich 1,95 Euro pro Stunde pro Kind: Beraten hat die Sozialdeputation
       allerdings nur über einen kumulierten Gesamtbetrag in den die
       Sachleistungen und Pflichtversicherung eingerechnet waren: also 3,90 Euro
       pro Stunde pro Kind.
       
       Das muss sich nach viel angehört haben für die Betroffenen, die da waren,
       bei der Sitzung Mitte Februar. Aber je mehr sie gerechnet haben, desto
       weniger ist von der anfänglichen Freude geblieben. Denn, außer wenn sie
       fertig ausgebildete Erzieherin ist – das sind nur 20 Prozent der
       Tageseltern – darf eine TPP nicht mehr als vier Kinder aufnehmen. Pro
       Stunde bekommt sie bei einem Satz von 1,95 also 7,80 Euro – 70 Cent weniger
       als im Land Bremen als Mindestlohn gelten. Und da wiederum Flexibilität der
       große Trumpf dieses Betreuungsmodells ist, verbringen die Tageseltern meist
       nur eine schmale Kernzeit mit dem Maximum an Betreuungsgästen: Die eine
       Familie bringt ihr Kind ab 6.30 Uhr, aber es wird noch vorm Mittagsschlaf
       geholt. Bei der nächsten ist erst um 17 Uhr Schicht. Die Kita passt ihre
       Schließzeiten nicht an. Die Tagesmutti schon.
       
       Mittlerweile wächst der Zorn: „Da gibt es viel Aufregung“, bestätigt die
       Geschäftsführerin von Pflegekinder in Bremen, Monika Krumbholz, „wir sitzen
       da genau dazwischen“. Die gemeinnützige GmbH hat eine Art Maklerfunktion
       zwischen Stadt und den 330 Tagespflegepersonen (TPP) übernommen. Sie sorgt
       für deren Qualifikation, kontrolliert ob ihre Räume sich eignen – und
       vermittelt die Kinder. Knapp 1.000 sind es in der Stadt, 718 davon aus dem
       Segment unter drei Jahren: Kinder also, für deren Betreuung es ab 1. August
       einen neuen Rechtsanspruch gibt. Aber noch nicht ausreichend Plätze.
       
       „Von mir aus könnten die TPP auch das Doppelte bekommen“, sagt Krumbholz am
       Telefon, „sofort“. Insgesamt aber wirkt das Wohlwollen gegenüber den TPP so
       ausgeprägt nun auch wieder nicht. So stellt Krumbholz auch klar, dass diese
       sich „immer benachteiligt fühlen“. Und bei einem „Runden Tisch“ zum Thema
       war’s Ende vergangener Woche richtig hoch hergegangen: „Wenn Sie einen
       Arbeitsvertrag wollen, dann gehen Sie doch zu Penny an die Kasse!“, hatte
       Susanne Kuhnke, die Abteilungsleiterin Kinderpflege bei PiB den
       aufgebrachten Tageseltern entgegengeschleudert. Ähnliches ist aus dem
       Sozialressort zu hören: „Als Gesamtpaket scheint das Modell so viele
       Vorteile zu haben, dass es doch eine ganze Reihe Leute machen“, informiert
       Senatorinnensprecher Bernd Schneider die taz. Eine Gleichstellung zwischen
       einem ErzieherInnengehalt nach Tarif und dem Entgelt einer TPP wäre
       „politisch nicht durchsetzbar“ – obwohl beide laut SGB gleichwertig den
       Rechtsanspruch auf Betreuung erfüllen, also gleiche Leistung erbringen. Die
       Frage, ob die Bezahlung dem Bremischen Mindestlohngesetz entspreche, stellt
       sich laut Schneider nicht: „Es sind ja keine Angestellten.“ Das klingt nach
       einer bequemen Ausflucht.
       
       Tatsächlich ist auch nach Stefan Sell „dieser freundlich gesagt
       Hybrid-Status“ ein wichtiges Hemmnis für eine gerechtere Vergütung: Der
       Direktor vom Koblenzer Institut für Bildungs- und Sozialpolitik hat gerade
       eine bundesweite Vergleichsstudie zur „leistungsorientierten Vergütung in
       der Kindertagespflege“ vorgelegt – „vom Wort leistungsgerecht haben wir
       eigenmächtig Abstand genommen“, erklärt der Professor der taz. Die
       Vergütungsstrukturen würden von sehr vielen TPP als demotivierend
       empfunden: „Besorgniserregend“ sei, dass sich infolge dessen viele einen
       längeren Verbleib im Bereich der Tagespflege „nicht vorstellen können“.
       
       12 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
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