# taz.de -- Drogeriemarktkette Schlecker: Familie zahlt 10 Millionen
       
       > Der Streit um Vermögen aus der Drogeriemarktkette Schlecker ist beendet.
       > Insolvenzverwalter und Familie haben sich auf einen Vergleich geeinigt.
       
 (IMG) Bild: Von den einst 25.000 Beschäftigten in Deutschland ist knapp die Hälfte noch auf Jobsuche
       
       EHINGEN/STUTTGART dpa | Es geht um Immobilien, Bargeld und teure Geschenke:
       Im Streit um übertragenes Vermögen aus der früheren Drogeriemarktkette
       Schlecker haben sich Insolvenzverwalter und Familie auf einen Vergleich
       geeinigt. Die Familie von Anton Schlecker zahlt 10,1 Millionen Euro, wie
       ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz am Dienstag mitteilte.
       Damit werde zugleich ein komplizierter Gerichtsprozess verhindert.
       
       „Die Familie hat sich in dieser Sache sehr kooperativ verhalten“, betonte
       er. Der einstige Drogeriekönig soll viel Geld in Sicherheit gebracht und
       auf seine Familie übertragen haben. Der Insolvenzverwalter hatte daher
       darauf gepocht, dass dieses Vermögen zurückgezahlt werden müsse. Die
       Millionensumme setzt sich nun aus Bargeld sowie dem Marktwert übertragener
       Immobilien und Sachgüter zusammen.
       
       In den Monaten nach [1][der Pleite] war bekanntgeworden, dass Firmengründer
       Anton Schlecker unter anderem sein zwei Millionen Euro teures Privathaus
       vor der Insolvenz an seine Frau übertragen hatte. Ein weiteres Grundstück
       soll an seinen Sohn gegangen sein.
       
       Schlecker führte das einstige Drogerieimperium als sogenannter
       eingetragener Kaufmann, weswegen er mit seinem gesamten Privatvermögen
       haftet. Insolvenzverwalter Geiwitz durfte daher auf Jahre zurück auch
       private Finanzströme prüfen.
       
       ## Langes Gerichtsverfahren vermeiden
       
       Die 10,1 Millionen waren letztlich ein Kompromiss zwischen Geiwitz und der
       Familie. „Es gibt bei derartigen Prüfungen und Anfechtungen sowohl
       eindeutige als auch fragliche Fälle“, erklärte der Sprecher der
       Insolvenzverwaltung. „Bei den eindeutigen Punkten gab es gar keine
       Diskussion, bei den anderen Vorfällen mussten die Rechtsauffassungen sehr
       offen diskutiert werden.“ Durch die Anerkennung der Insolvenzanfechtungen
       durch die Schlecker-Familie werde ein langes und kostspieliges
       Gerichtsverfahren vermieden, was für alle Seiten gut sei.
       
       Ein juristisches Nachspiel könnte die Pleite für Anton Schlecker aber
       trotzdem haben: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wegen der Pleite der
       Drogeriemarktkette ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und 13 weitere
       Beschuldigte eingeleitet.
       
       Es geht dabei um den Verdacht der Untreue, Insolvenzverschleppung und des
       Bankrotts. Das Ermittlungsverfahren könnte auch Gläubigern helfen, ihre
       Ansprüche durchzusetzen, denn es erleichtert das Vorgehen. Neben
       Lieferanten gehören dazu beispielsweise auch [2][ehemalige Mitarbeiter].
       
       Geldgeber hatten nach der Schlecker-Pleite Forderungen von mehr als einer
       Milliarde Euro geltend gemacht. Die Gefahr, fast leer auszugehen, wird sich
       durch die nun erzielte Summe aber nicht groß mindern: Nur ein Bruchteil
       davon dürfte an die Gläubiger zurückfließen. Das übertragene Privatvermögen
       ist dabei eher ein Tropfen auf den heißen Stein.
       
       Heute, fast ein Jahr nach Bekanntwerden der Pleite, ist Europas ehemals
       größte Drogeriemarktkette weitgehend abgewickelt. Von den einst 25.000
       Beschäftigten in Deutschland ist knapp die Hälfte noch auf Jobsuche. 2006
       rühmte sich Schlecker noch als „Alleininhaber des größten
       Drogeriemarktunternehmens der Welt“. Ende Juni 2012 klingelten dann die
       Schlecker-Kassen ein letztes Mal.
       
       19 Mar 2013
       
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