# taz.de -- Fotoverbot der Oper Köln gebilligt: Die Macht über die Bilder
       
       > Das Oberverwaltungsgericht von NRW bestätigt: Die Oper Köln darf selbst
       > entscheiden, wer fotografiert. Journalistenverbände protestieren.
       
 (IMG) Bild: Von außen darf sie jeder fotografieren, von innen nicht: Die Kölner Oper.
       
       Darf ein Opernhaus selbst darüber entscheiden, welcher Fotograf bei einer
       Premiere Fotos schießen darf? Zumindest die Oper Köln darf das – so
       urteilte am vergangenen Mittwoch das Oberverwaltungsgericht des Landes
       Nordrhein-Westfalen in Münster. Hintergrund: Der Axel-Springer-Verlag hatte
       gegen die Stadt Köln als Trägerin der Oper geklagt – weil das Opernhaus
       einem Fotografen der Bild-Zeitung 2009 verwehrt hatte, Fotos von der
       Premiere der dort aufgeführten Inszenierung von „Samson und Dalila“ zu
       machen.
       
       Ein Fall, der Cornelia Haß besorgt: „Fotojournalisten müssen befürchten,
       dass man sie, wenn dieser Fall Schule macht, auch von anderen
       Veranstaltungen ausschließt“, so die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen
       Journalistinnen- und Journalisten-Union.
       
       Auch andere Vertreter von Journalistenverbänden kritisieren das Urteil
       scharf. Sie sehen darin einen Einschnitt in die Pressefreiheit. „Das Urteil
       des Oberverwaltungsgerichts schränkt die freie und ungehinderte
       Bildberichterstattung über eine Opernaufführung ein, die hoch umstritten
       war“, sagt Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten
       Verbands.
       
       Die Kölner Inszenierung von „Samson und Dalila“ hatte 2009 bereits vor der
       Premiere Aufsehen erregt, nachdem sich mehrere Sänger aufgrund einiger
       Szenen krankgemeldet hatten. Denn die Inszenierung enthielt zum Teil
       drastische Gewaltdarstellungen, zu denen auch eine
       Massenvergewaltigungsszene zählt.
       
       ## Angst vor Voyeurismus
       
       Die Oper Köln befürchtete offenbar Sensationsberichterstattung seitens der
       Bild-Zeitung durch voyeuristische Aufnahmen und erteilte ihrem Fotografen
       ein Fotoverbot. Diesen Schritt begründete das Opernhaus offiziell mit dem
       Interesse an einer ungestörten Premiere. Der Anwalt des Springer-Verlags
       hatte argumentiert, die Oper dürfe der Bild nicht von vornherein eine
       rechtswidrige Berichterstattung unterstellen.
       
       In dem Verfahren um diesen Fall, das sich bereits in zweiter Instanz
       befand, sollte allgemein geklärt werden, ob die Oper verpflichtet ist,
       Fotojournalisten bei Premierenaufführungen Aufnahmen zu gestatten. Laut dem
       Urteil des Gerichts ist dies weder durch den presserechtlichen
       Auskunftsanspruch noch durch die grundrechtlich geschützte Presse- und
       Informationsfreiheit gerechtfertigt.
       
       Die Oper Köln sei allerdings verpflichtet, auf Anfragen von Journalisten
       Auskunft zu erteilen, so die Richter. Wie diese Auskunft konkret aussehe,
       sei der Oper jedoch selbst überlassen. Für Bildberichte stünde Journalisten
       ausreichend Pressematerial mit Probenfotos zur Verfügung, so die
       Urteilsbegründung.
       
       ## Der Urheber als Filter
       
       Nur: Durch vorausgewählte Bilder bestimmt die Oper letztlich selbst, was
       von öffentlichem Interesse ist und was nicht. Dieser Auffassung ist auch
       Alexander Koch, Geschäftsführer des Bundesverbands der Pressebild-Agenturen
       und Bildarchive: „Der Zwang zur Verwendung von PR-Fotos als Ersatz für
       eigene Bildberichterstattung konterkariert den journalistischen Auftrag der
       Presse. Eine objektive Bildberichterstattung wird hierdurch unmöglich
       gemacht.“
       
       Der Kölner Fall ist nur ein Beispiel dafür. Cornelia Haß etwa sieht
       Fotografen auch bei Konzerten vor oft absurde Arbeitsbedingungen gestellt.
       So komme es dort vor, dass Fotografen nur während der ersten drei Lieder
       Bilder schießen dürfen.
       
       Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gibt derlei Verhalten der
       Kulturbranche gegenüber Fotografen aber nun recht. Es leidet die
       Objektivität der Berichterstattung. Eine Revision ist nicht möglich, dem
       Springer-Verlag bleibt nur die Möglichkeit, sich über das Urteil zu
       beschweren – beim Bundesverwaltungsgericht.
       
       19 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Blum
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
 (DIR) DJ
       
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