# taz.de -- Hamburgs Flüchtlingspolitik: Härter als die Ahlhaus-CDU
       
       > Gericht befindet Umgang der Ausländerbehörde mit schwangerem Flüchtling
       > für rechtswidrig. Unter der CDU war es laut Ärztekammer humaner.
       
 (IMG) Bild: Kein Krankenhaus, kein Arzt: Frauen in der Flüchtlingsunterkunft Nostorf.
       
       HAMBURG taz | Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery hat Innensenator
       Michael Neumann (SPD) aufgefordert, seinen „Umgang mit schwangeren
       Flüchtlingen endlich zu revidieren“ und „die Frauen im letzten Drittel
       ihrer Schwangerschaft nicht mehr auf andere Bundesländer umzuverteilen“.
       Anlass für diesen Appell ist ein Beschluss des Hamburgischen
       Oberverwaltungsgerichts (OVG) in einem Eilverfahren, das die Neumann
       unterstellte Ausländerbehörde verpflichtet, eine hochschwangere
       Westafrikanerin aufgrund ihres Gesundheitszustandes keineswegs
       „umzuverteilen“.
       
       Die 29-Jährige hatte sich Anfang Februar bei der Ausländerbehörde gemeldet
       und eine Duldung beantragt. „Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt
       ausweislich eines ärztlichen Attestes bereits in der 30. Woche einer
       Risikoschwangerschaft“, sagt ihre Anwältin Daniela Hödl.
       
       ## Umverteilen statt dulden
       
       Statt über die Duldung zu entscheiden, kündigte die Ausländerbehörde an,
       die Schwangere umzusiedeln, obwohl sie nicht reisefähig war. Aufgrund
       dieser Entscheidung der Behörde – die erstinstanzlich vom
       Verwaltungsgericht zunächst nicht beanstandet wurde – konnte die Frau trotz
       des nahenden Geburtstermins weder Sozialleistungen noch
       Krankenversicherungsschutz beantragten.
       
       Schon allein die Ankündigung der Umverteilung sei vermutlich rechtswidrig,
       sagt nun das OVG. „Für die hochschwangere Antragstellerin, die in drei
       Wochen die Geburt ihres Kindes erwartet“, so das Gericht, sei „die Duldung
       vor allem wegen der Übernahme der Behandlungs- und Entbindungskosten
       relevant“ gewesen. Anwältin Hödl hat nun Innensenator Neumann aufgefordert,
       eine klare Weisung herauszugeben, „dass bei fortgeschrittenen
       Schwangerschaften Umverteilungen zu unterbleiben haben, um den Schutz der
       Schwangeren zu gewährleisten“.
       
       ## SPD hat CDU-Regelung zum Schutz von Schwangeren gekippt
       
       Eine solche Regelung gab es in Hamburg bereits. Der damalige
       CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus hatte im Jahr 2010 nach Intervention der
       Ärztekammer und mehrerer Flüchtlingsinitiativen entschieden, Frauen, deren
       Schwangerschaft die 26. Woche erreicht hat, nicht mehr auf andere
       Bundesländer zu verteilen.
       
       Zuvor war es bei einer Ghanaerin zu einer Totgeburt gekommen, nachdem diese
       in die Unterbringung im mecklenburgischen Horst geschickt und dort nicht
       optimal medizinisch versorgt worden war. Der neue SPD-Innensenator Neumann
       aber hatte die Ahlhaus-Weisung wenige Monate nach seiner Amtsübernahme Ende
       2011 kassiert.
       
       ## Die Ausländerbehörde will es wieder tun
       
       Eine Praxis, die die Ausländerbehörde auch nach dem Urteil des
       Oberverwaltungsgerichts standhaft rechtfertigt. Der OVG-Beschluss sei „ohne
       Präjudiz“ für andere Fälle. Schwangerschaft schließe „Reisefähigkeit nicht
       per se aus“, verteidigt Behördensprecher Norbert Smekal Neumanns Linie.
       Sein Credo: „Es gibt keinen Anlass, von der gegenwärtigen Praxis
       abzuweichen.“
       
       28 Mar 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
 (DIR) Marco Carini
       
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