# taz.de -- Angeklagt: Sexuelle Nötigung: K.-o.-Tropfen vor Gericht
> Nach vier Monaten U-Haft steht der SPD-Politiker Frank S. nun vor
> Gericht. Er beteuert seine Unschuld. Die Anklage sieht einen besonders
> schweren Fall.
(IMG) Bild: Kein Klarfoto aus dem Gerichtssaal: Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung
Seit gestern muss sich der Bremer SPD-Politiker Frank S. vor dem
Landgericht verantworten. „Unschuldig“ hatte er dem Haftrichter gesagt,
aber der fand das nicht überzeugend: Seit fünf Monaten sitzt er wie sein
Kumpel Daniel G. in Haft. Die beiden, so die Anklage, sollen im vergangenen
Oktober einen 20-jährigen Mann mit K.-o.-Tropfen willenlos gemacht und
sexuell missbraucht haben. Die Dosis des Wirkstoffes war so hoch, dass das
Opfer in Lebensgefahr gebracht wurde, bis zu zehn Jahren Haft drohen den
beiden.
Die Verteidiger der Beschuldigten haben am ersten Verhandlungstag versucht,
den Prozess insgesamt zu torpedieren: Eine Schöffin ist CDU-Mitglied und
sei daher befangen, meinten sie. Die Öffentlichkeit müsse ausgeschlossen
werden, weil eine Berichterstattung über sexuelle Details die
Persönlichkeitsrechte der Täter und eine mögliche weitere Parteikarriere
von Frank S. beeinträchtigen könnten. Zudem sei der rechtsmedizinischen
Gutachter befangen, weil er mit dem Vater des Opfers, einem Kripo-Mann,
dienstlich Kontakte hat.
Das Gericht lehnte alle Anträge ab. Dem professionellen Engagement des
Vaters ist es zu verdanken, dass die Hinweise auf die K.-o.-Tropfen
rechtzeitig gesichert wurden. In der Klinik, in die das Opfer bewusstlos
eingeliefert worden war, ging man von einer überallergischen Reaktion aus
und drückte dem Vater eine Tüte mit Kleidungsstücken seines Sohnes in die
Hand. Der Vater steckte den Pullover nicht in die Waschmaschine, sondern
gab ihn mit dem Verdacht auf Sperma-Beweisspuren der Beweissicherung. Er
fuhr zu der Wohnung von Frank S., aus der sein Sohn von den
Rettungssanitätern herausgeholt worden war, und fragte, was denn passiert
sei.
Ihm wurden Geschichten aufgetischt, die er als Ausreden bewertete – er fuhr
daraufhin wieder in die Klinik, um von den Ärzten eine Untersuchung auf
K.-o.-Tropfen zu verlangen – notfalls werde er dies privat bezahlen, habe
er den Ärzten gesagt, so berichtet der Stern. Das Tückische an
K.-o.-Tropfen ist, dass sie nur wenige Stunden lang nachweisbar sind,
gleichzeitig aber das Opfer lange Stunden benommen ist und keinerlei
Erinnerung hat.
Frank S. hatte nach der durchzechten Nacht selbst den Notarzt gerufen, weil
das Opfer leblos auf seinem Sofa lag. Der Polizei erzählte er, der
Notruf-Mitarbeiter habe ihm geraten, dem bewusstlosen Mann wegen dessen
Atembeschwerden die Unterhose auszuziehen. Auf dem Notruf-Mitschnitt ist
allerdings nichts dergleichen zu hören.
Offenbar war das Opfer heimtückisch in die Falle gelockt worden. Der
20-Jährige war mit einem Freund unterwegs, als sie auf Frank S. trafen. Der
kannte das Opfer von einer von ihm organisierten Jugendreise. Man habe
zusammen Bier getrunken und einen Joint kreisen lassen, es sei zu keinerlei
näheren Kontakten gekommen, hat das Opfer vor Gericht ausgesagt. Weder das
Opfer noch sein Feund sind homosexuell.
Der Mitangeklagte, Daniel G., fragte den Freund des Opfers beim Abschied
nach dessen Handy-Nummer. Minuten später bekam der eine SMS: Aus Versehen
habe er, Daniel G., den lila farbenen Rucksack mitgenommen. Daraufhin
trafen sich die vier erneut, um den Rucksack zurückzugeben. Noch einmal
wurde Bier getrunken, man zog weiter in die nahe gelegene Wohnung des
Angeklagten Frank S.. Der Freund des Opfers ging schließlich.
Als der 20-Jährige sich kurze Zeit später dann auch verabschieden wollte,
bekam er von Daniel G. eine geöffnete Flasche Bier überreicht, die er noch
austrinken solle – darin, so die Staatsanwaltschaft, war wohl die Überdosis
K.-o.-Tropfen. Er habe einen Schluck getrunken, das Bier habe scheußlich
geschmeckt, „und dann war bei mir das Licht aus“, beschreibt er die Wirkung
des Getränkes. Er wachte im Krankenhaus wieder auf.
3 Apr 2013
## AUTOREN
(DIR) Klaus Wolschner
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