# taz.de -- K.-o.-Tropfen-Prozess: Willenlos gemacht und missbraucht
       
       > Erstmals äußern sich die Angeklagten zu dem Vorwurf, einen jungen Mann
       > gefügig gemacht und sich an ihm vergangen zu haben.
       
 (IMG) Bild: K.-o.-Tropfen-Prozess: Der aus Nürnberg stammende Angeklagte verhüllt sein Gesicht vor den Kameras
       
       Nach zehn Tagen der Beweisaufnahme haben sich die beiden Angeklagten in dem
       Bremer K.-o.-Tropfen-Prozess in dieser Woche erstmals geäußert. Die Anklage
       wirft ihnen vor, sie hätten einen jungen Mann willenlos gemacht, sexuell
       missbraucht und durch die Tat „in die Gefahr des Todes“ gebracht – darauf
       steht nach Paragraf 177 der Strafprozessordnung eine Mindest-Haftstrafe von
       5 Jahren.
       
       Seit dem November vergangenen Jahres sitzen die Verdächtigen in U-Haft, die
       Staatsanwaltschaft findet die Beweislage erdrückend: Im Blut des Opfers ist
       eine äußerst hohe Dosis der chemischen Substanz der K.-o.-Tropfen – „GHB“
       im Fachjargon – gefunden worden. DNA- und Sperma-Spuren wurden im
       Genitalbereich und an der Unterhose des Opfers identifiziert.
       
       Die beiden Angeklagten haben gleichwohl in sehr ausführlichen Darstellungen
       jener durchzechten Nacht ihre Unschuld beteuert. „Was mir am Herzen liegt“,
       formulierte der Bremer Angeklagte, der bis zu seiner Inhaftierung in der
       SPD mehrere politische Ämter bekleidete: „Der K. (das Opfer, die Red.)
       läuft herum und denkt, dass er dreckig angefasst worden ist. Ich habe ihn
       nicht dreckig angefasst, ich habe ihm keine Betäubungsmittel gegeben.“
       
       Beide Angeklagten erinnerten sich trotz der großen Mengen Alkohols und der
       Joints, die in jener Oktobernacht zwischen 2 Uhr und 6 Uhr morgens
       konsumiert wurden, an kleinste Details: Wer wann wo gestanden, wer wann
       welchen Joint an wen weitergegeben und wer was gesagt hat. In welcher
       Situation das Opfer die Substanz GHB in sich aufgenommen haben könnte, das
       fehlte in ihren sonst lückenlosen Berichten.
       
       K. hatte ausgesagt, dass er frühmorgens gehen wollte, zu seiner Freundin
       fahren, und dass ihm da noch ein Rest Bier angeboten worden sei, er sei zum
       Anstoßen geradezu gedrängt worden. Danach habe er einen Filmriss. Diese
       Szene hat es in den Aussagen der Angeklagten nicht gegeben.
       
       Und wie sind die Sperma- und Speichel-Spuren in die Unterwäsche des Opfers
       gekommen? In seiner Aussage gegenüber dem Haftrichter hatte der Angeklagte
       Frank S. behauptet, er habe den Notarzt gerufen, als er K. morgens mit
       Schaum vor dem Mund und gurgelnd-röchelnden Atemgeräuschen auf dem Sofa
       aufgefunden hatte. Der Rettungssanitäter habe ihm am Telefon gesagt, er
       solle die Hose aufknöpfen. An seinen Fingern könnten Sperma-Spuren gewesen
       sein.
       
       Auf dem Tonbandmitschnitt des Rettungsdienstes findet sich der Satz des
       Sanitäters aber nicht. Vor Gericht nun erklärte Frank S., das Opfer habe
       schon mit halb heruntergezogener Hose schräg auf dem Sofa gehangen. Er habe
       Ritz-Spuren an den Oberschenkeln gesehen und mit seinem mitangeklagten
       Freund in der Unterhose nachgesehen, ob da vielleicht Anzeichen für einen
       Selbstmordversuch zu finden seien. Aus Angst vor dem Eindruck: ’Opfer lag
       in der Wohnung eines schwulen Pärchens mit offener Hose‘ habe er die
       Notlüge von dem Rettungsdienst erfunden.
       
       Schließlich fehlte in den Versionen der Verdächtigten das, was die Kripo
       auf dem Computer des Angeklagten gefunden hat: Wenige Stunden nach dem
       Notarzt-Einsatz war eine Google-Suche gestartet worden zu der Frage: Wie
       lange braucht die Polizei zur Auswertung von DNA-Spuren?
       
       30 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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