# taz.de -- Schlupfloch Grunderwerbsteuer: Die 95-Prozent-Hürde
       
       > Beim Verkauf von tausenden bundeseigenen Wohnungen müssen die Länder auf
       > die Grunderwerbsteuer verzichten. Grund ist ein juristischer Trick.
       
 (IMG) Bild: Rund 11.500 Wohnungen in Berlin, Dresden und Rostock verkaufte der Bund an die TAG Immobilien AG
       
       BERLIN taz | Den ostdeutschen Bundesländern entgehen Steuereinnahmen in
       Millionenhöhe, weil die Käufer bundeseigener Wohnungen keine
       Grunderwerbsteuer zahlen. „Das ist ein großer Skandal“, sagte der Chef der
       Bundestagsfraktion der Linkspartei, Gregor Gysi, am Donnerstag in Berlin.
       
       Konkret geht es um rund 11.500 Wohnungen der TLG-Wohnungsgesellschaft, die
       der Bund Ende vergangenen Jahres an die TAG Immobilien AG verkauft hat –
       für 471 Millionen Euro. Eine Mietergenossenschaft, die von
       Linksparteimitgliedern gegründet wurde und die ebenfalls die Wohnungen
       erwerben wollte, war damit nicht zum Zuge gekommen.
       
       Jetzt stellt sich heraus: Verkauft wurden die Wohnungen – unter anderem in
       Berlin, Dresden und Rostock gelegen – nicht an die TAG Immobilien AG,
       sondern an zwei Tochterunternehmen dieser Firma. Eine der Töchter erwarb
       94,9 Prozent der TLG-Wohnungsgesellschaft, die andere 5,1 Prozent. Grund
       ist offensichtlich ein Schlupfloch im Grunderwerbsteuergesetz. Demnach
       fällt Grunderwerbsteuer nur an, wenn eine Person mindestens 95 Prozent
       einer Immobilie beziehungsweise Anteile an einer Immobiliengesellschaft
       erwirbt.
       
       „Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist auch in Ordnung“, kritisierte
       der Rostocker Linkspartei-Bundestagsabgeordnete Steffen Bockhahn. Den
       ostdeutschen Bundesländern seien dadurch Steuereinnahmen in Höhe von 23,4
       Millionen Euro entgangen. „Das ist ein höchst unsauberes Geschäft.“ Das
       Bundesfinanzministerium dürfe bei Steuersparmodellen privater Investoren
       nicht helfen.
       
       Dieser Verdacht kann aufkommen, weil der Bund möglicherweise dadurch einen
       höheren Erlös erzielt hat, dass der Käufer einen Teil der gesparten
       Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis drauflegt. Das Bundesfinanzministerium
       weist das zurück. Es sei aus rechtlichen Gründen daran gehindert gewesen
       vorzuschreiben, „dass der Erwerb nur durch eine Käufergesellschaft erfolgen
       darf, wodurch Grunderwerbsteuer angefallen wäre“, heißt es in einer Antwort
       der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken.
       
       Wegen der strengen Regelungen der europäischen Beihilferechts müssten alle
       Bieter unabhängig von ihrer Rechtsform gleich behandelt werden. „Der
       Gesetzgeber muss dieses Steuerschlupfloch beseitigen“, so Gysi. Die
       Bundesländer seien dafür, aber die Bundesregierung blockiere.
       
       5 Apr 2013
       
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 (DIR) Richard Rother
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