# taz.de -- Höchststrafe für 52-jährigen Täter: Lebenslänglich für Mord im Jobcenter
       
       > Der Mord an einer Mitarbeiterin des Jobcenters in Neuss löste vor einen
       > halben Jahr Entsetzen aus. Nun wurde der Täter zu einer lebenslangen
       > Haftstrafe verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Seit der Tat im Neusser Jobcenter wurden die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden auf den Prüfstand gestellt und vielerorts verschärft.
       
       DÜSSELDORF dpa | Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss ist als
       Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 52 Jahre alte
       Arbeitslose habe heimtückisch gehandelt, als er [1][vor einem halben Jahr]
       im Büro seiner Sachbearbeiterin plötzlich ein Messer gezückt und die
       32-Jährige angegriffen habe, befand das Düsseldorfer Landgericht am
       Freitag. Die Verteidiger kündigten an, gegen das Urteil Revision beim
       Bundesgerichtshof einzulegen.
       
       Der Arbeitslose war mit zwei Messern in der Behörde aufgetaucht, weil er
       ihr unterstellte, seine persönlichen Daten zu missbrauchen. Er habe eine
       Datenschutzerklärung missverstanden und fälschlich mit illegalem
       Datenhandel in Zusammenhang gebracht, über den er einen Fernsehbeitrag
       gesehen hatte. Dann habe er die Urheber des vermeintlichen Datenhandels
       „zur Verantwortung ziehen“ wollen.
       
       Einer der vier Stiche hatte den Rumpf der 32 Jahre alten Mutter vollständig
       durchbohrt. Wer derart zusteche, nehme den Tod des Opfers zumindest
       „billigend in Kauf“, so das Gericht. Die Bluttat in dem Jobcenter löste
       damals bundesweit Entsetzen aus. Die Sicherheitsmaßnahmen in den Behörden
       wurden auf den Prüfstand gestellt und [2][vielerorts verschärft].
       
       Die Entscheidung entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anwälte
       von Eltern, Ehemann und Sohn des Opfers hatten als Nebenkläger ebenfalls
       die Höchststrafe beantragt. Die Verteidiger hatten die Tat als
       Körperverletzung mit Todesfolge oder allenfalls als Totschlag gewertet. In
       beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe. Der Angeklagte hatte
       die Bluttat zwar gestanden, aber eine Tötungsabsicht vehement bestritten.
       
       Der Angeklagte hatte berichtet, dass er in seiner marokkanischen Heimat
       erst mit 16 Jahren eine richtige Schule besucht habe und das auch nur drei
       Jahre lang. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine deutlich
       verminderte Intelligenz mit einem IQ von 75 attestiert. Hinweise auf eine
       verminderte Schuldfähigkeit wegen einer psychischen Störung hatten die
       Gutachter nicht feststellen können.
       
       5 Apr 2013
       
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