# taz.de -- Psychostress am Arbeitsplatz: Wenn Arbeit krank macht
       
       > Die Bundesländer schlagen neue Regelungen für den Arbeitschutz vor: Die
       > psychischen Belastungen am Arbeitsplatz müssen drastisch reduziert
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Ab einen bestimmten Punkt geht nichts mehr.
       
       BERLIN afp | Der Bundesrat hat klare Vorgaben für den Schutz vor
       psychischer Belastung am Arbeitsplatz gefordert. Die oppositionsregierten
       Bundesländer stimmten am Freitag für den Entwurf einer entsprechenden
       Verordnung, die das Arbeitsschutzgesetz ergänzen soll. Die Verordnung solle
       „einen sehr konkreten Beitrag für gute Arbeit in Deutschland leisten“,
       sagte die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).
       
       Psychische Belastungen seien „eine der zentralen Herausforderungen in der
       Arbeitswelt“, sagte Prüfer-Storcks. Sie seien ursächlich für 53 Millionen
       Fehlstunden pro Jahr; knapp die Hälfte der Frühverrentungen hierzulande
       gehe auf psychische Belastungen zurück.
       
       Im Antrag der fünf Bundesländer Hamburg, Brandenburg, Bremen,
       Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein werden Multitasking – also das
       gleichzeitige Betreuen verschiedener Arbeiten –, starker Termin- und
       Leistungsdruck, ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge und
       Arbeitsunterbrechungen als zentrale Belastungsfaktoren genannt.
       
       Die Unternehmen hätten das Problem zwar erkannt, die Umsetzungsdefizite
       seien aber „eklatant“, sagte Prüfer-Storcks vor dem Bundesrat. „Nur wenige
       Betriebe haben eine Strategie, wie sie ihre Mitarbeiter ganz konkret
       schützen können.“
       
       Die von den fünf Bundesländern gewünschte Verordnung setze deshalb auf „das
       Prinzip Vorbeugung statt Krankschreibung und Frühverrentung“. Sie gebe
       Firmen „klare Anforderungen und konkrete Leitlinien“ für den Umgang mit
       psychischen Belastungen.
       
       Im Entwurf der Verordnung heißt es, die Arbeitgeber müssten die
       Arbeitsaufgaben, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsumgebung so
       einrichten, dass psychische Belastungen weitgehend vermieden würden.
       
       ## Mehr Entscheidungsmöglichkeiten und Abwechselung
       
       Beschäftigte müssten einen „angemessenen Handlungsspielraum“ bekommen, ihre
       „persönlichen und sachlichen Ressourcen“ müssten den Anforderungen genügen
       können. Monotone und taktgebundene Arbeit müsse so weit wie möglich
       begrenzt werden.
       
       Die von der SPD mit den Grünen oder der Linken regierten Länder forderten
       in einem Entschließungsantrag unter dem Schlagwort „gute Arbeit“ zudem
       zahlreiche Verbesserungen für Arbeitnehmer.
       
       Sie setzen sich dabei unter anderem für einen verbindlichen allgemeinen
       Mindestlohn ein, für gleiche Bezahlung von Leiharbeitern, Verbesserungen
       bei Minijobs und für Praktikanten sowie für Einschränkungen für
       Befristungen von Arbeitsverträgen.
       
       3 May 2013
       
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