# taz.de -- Hilfe für Mondscheinkinder: Kein Geld für Sonnenmilch
       
       > Krankenkassen verweigern sich einer pauschalen Regelung, bei
       > UV-Intoleranz den Sonnenschutz zu zahlen. Korrekt, sagt die Regierung.
       
 (IMG) Bild: Sonnencreme schützt - auch gesunde Kinder.
       
       BERLIN taz | Patienten, die unter dem seltenen, unheilbaren Gendefekt
       „Xeroderma Pigmentosum“ leiden, besser bekannt als Mondscheinkrankheit,
       werden auch künftig in jedem Einzelfall bei den Krankenkassen um Erstattung
       ihrer Sonnenschutzmittel streiten müssen.
       
       Die Bundesregierung will keine pauschale Regelung herbeiführen, die dafür
       sorgen würde, dass bei nachgewiesener XP-Erkrankung die Kassen die Kosten
       für UV-Fensterschutz, Sonnencreme und UV-sichere Kleidung automatisch
       tragen. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der
       Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler (Linke) hervor: „Haut- und
       Sonnenschutzmittel sind Kosmetika und als Gegenstände des täglichen Bedarfs
       anzusehen“, urteilt die Regierung. „Ein grundsätzlicher Anspruch auf
       Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht daher nicht.“
       
       Mehrere Krankenkassen weigern sich, ihren Versicherten die Kosten zu
       erstatten; bestenfalls gibt es Einzelfallentscheidungen auf Kulanzbasis
       (taz vom 7. 5. 2013). Paradox: XP ist keine Allergie gegen Sonnenlicht,
       sondern eine tödlich verlaufende Krankheit. Bundesweit leiden etwa 80
       Menschen an ihr.
       
       Der Gendefekt hebelt den körpereigenen Mechanismus aus, selbst kleinere,
       durch Sonnenlicht verursachte DNA-Schäden allein zu reparieren. Hautkrebs
       ist die Folge, viele Patienten müssen mehrfach jährlich operiert werden.
       Diese Kosten tragen die Kassen, die für die Prävention dagegen nicht.
       
       ## Medikamente gibt es derzeit nicht
       
       Die Bundesregierung räumt ein: „Eine medikamentöse Therapiemöglichkeit gibt
       es bisher noch nicht. In der Dermatologie besteht Einigkeit darin, dass nur
       konsequentes Meiden von Sonnenlicht, die Anwendung von Sonnenschutzcremes
       und Sonnenschutzkleidung als präventive Maßnahme helfen, die Entstehung
       bösartiger Hauttumore (…) zu vermeiden.“
       
       Konsequenzen mag sie daraus aber nicht ziehen: „Das Patientenrechtegesetz
       räumt jedoch weder der Bundesregierung noch dem Beauftragten für die
       Belange der Patienten das Recht ein, bezüglich bestimmter Leistungen auf
       die gesetzlichen Krankenkassen einzuwirken.“
       
       Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht 2005 in einem Urteil festgestellt,
       dass Heilmittel, die zwar nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der
       Kassen gehören, aber Linderung bringen, Patienten mit lebensbedrohlicher
       Krankheit nicht einfach verweigert werden dürfen, wenn keine
       Behandlungsalternative existiert.
       
       Der Präsident des Berufsverbands Deutscher Dermatologen, Klaus Strömer,
       nannte die Argumentation von Regierung und Kassen „zynisch“. Für
       XP-Patienten sei Sonnenschutz kein „Gebrauchsgegenstand des täglichen
       Lebens“, sondern eine Entscheidung über Leben und Tod.
       
       31 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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