# taz.de -- Schwerkranke Schwangere in El Salvador: Kaiserschnitt rettet ihr Leben
       
       > Abtreiben durfte die schwerkranke „Beatriz“ nicht. Doch nun haben Ärzte
       > die Schwangerschaft der Frau aus El Salvador vorzeitig per Kaiserschnitt
       > beendet.
       
 (IMG) Bild: Amnesty International demonstrierte in Mexiko für Beatriz' Recht auf Abtreibung.
       
       SAN SALVADOR dpa | Nach wochenlangem Ringen um eine Ausnahmegenehmigung für
       eine Abtreibung haben salvadorianische Ärzte bei einer schwer kranken Frau
       einen Kaiserschnitt vorgenommen und so wahrscheinlich das Leben der
       Patientin gerettet.
       
       Das Kind sei wenige Stunden nach der Operation gestorben, berichtete die
       Zeitung La Prensa Grafica unter Berufung auf Gesundheitsministerin María
       Isabel Rodríguez.
       
       Die junge Frau, die in den Medien nur „Beatriz“ genannt wird, leidet an
       einer schweren Nierenfehlfunktion und der Autoimmunkrankheit Lupus. Nach
       Ansicht ihrer Ärzte hätte sie sterben können, wäre die Schwangerschaft
       nicht abgebrochen worden.
       
       Das Verfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine
       Ausnahmegenehmigung für eine Abtreibung abgelehnt. Schwangerschaftsabbrüche
       sind in dem christlich geprägten mittelamerikanischen Land grundsätzlich
       verboten. Sie werden mit Freiheitsstrafen geahndet.
       
       ## Das Kind wog 500 Gramm
       
       „Beatriz“ sei in der 24 Schwangerschaftswoche gewesen, berichtete das
       Nachrichtenportal Elsalvador.com. Das Kind habe 500 Gramm gewogen. Die
       Ärzte der Frau hatten bereits zuvor erklärt, dem Fötus fehlten große Teile
       des Gehirns, und er sei nicht lebensfähig.
       
       „Beatriz hat den Eingriff nach Angaben der Ärzten gut überstanden“, sagte
       die Feministin Morena Herrera, die sich zuvor für die Genehmigung einer
       Abtreibung eingesetzt hatte. Sie habe allerdings viel Blut verloren.
       
       Der Kaiserschnitt stellte nach Einschätzung von Gesundheitsministerin
       Rodríguez keinen Verstoß gegen das Urteil des Verfassungsgerichts dar. Die
       Richter hatten erklärt, im Falle einer akuten Gefahr für das Leben der
       Patientin müssten die Ärzte das medizinisch Notwendige tun. „Wir haben im
       Einklang mit dem Urteil gehandelt“, zitierte La Prensa Grafica die
       Ministerin.
       
       4 Jun 2013
       
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