# taz.de -- Streitfall Pflege in Deutschland: Am Ende bleibt Klientelpolitik
       
       > Der Pflegebeirat kann sich nicht auf Empfehlungen zum neuen
       > Pflegebedürftigkeitsbegriff einigen. Psychisch Kranke bleiben
       > benachteiligt.
       
 (IMG) Bild: Gut, wenn einer hilft. Vom Pflegebeirat der Bundesregierung dürfen Demenzkranke hingegen nicht viel erwarten
       
       BERLIN taz | Der Pflegebeirat der Bundesregierung bleibt hart: Es wird in
       seinem „Bericht zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff“ keine klaren
       Empfehlungen an die Politik zu künftigen Leistungshöhen in der
       Pflegeversicherung geben.
       
       Demenzkranke bleiben damit im Leistungsrecht nicht nur benachteiligt
       gegenüber Pflegebedürftigen mit körperlichen Gebrechen. Sie bekommen auch
       keine Planungssicherheit, ob und mit wie viel Geld aus der
       Pflegeversicherung sie ab welchem Zeitpunkt rechnen dürfen. Das erfuhr die
       taz aus Teilnehmerkreisen.
       
       Zuvor hatte der Pflegebeirat am Dienstag erneut getagt, um eine Endfassung
       des bereits zum sechsten Mal überarbeiteten Berichts auf den Weg zu
       bringen. Dieser soll nun nach erneuter Verschiebung voraussichtlich am 27.
       Juni Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) überreicht werden.
       
       Ziel war, nach mehr als siebenjähriger Debatte Wege aufzuzeigen, wie die
       Ungleichbehandlung psychisch-kognitiver Einschränkungen gegenüber
       körperlichen Defiziten abgeschafft werden kann.
       
       Vergeblich: „Es ist gut möglich, dass der Bericht am Ende unterschiedliche
       Positionen darstellen wird, weil im Beirat kein Konsens besteht“, sagte ein
       Teilnehmer der taz. „Wir legen nur Modellierungen vor, die im Prinzip
       beliebig modellierbar sind“, gestand ein anderer.
       
       ## Bahr verweigert Finanzzusagen
       
       Besonders verärgert seien viele Experten über die Weigerung Daniel Bahrs,
       konkrete Finanzeckpunkte zu definieren. Ohne diese seien seriöse Aussagen
       über Leistungsansprüche in den künftig geplanten fünf Pflegegraden nicht
       möglich. Bislang gibt es drei Pflegestufen.
       
       Zuletzt, so hieß es aus Teilnehmerkreisen, versuchten die unterschiedlichen
       Lobbyisten im Beirat nur noch, für ihre jeweilige Klientel das Beste
       herauszuschlagen. So hätten die Arbeitgebervertreter darauf gepocht, dass
       der Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung nicht erhöht wird.
       
       Die Interessenvertreter der stationären Einrichtungen wiederum kabbelten
       sich mit den Anbietern ambulanter Pflegeleistungen um den Bestandsschutz
       für ihre Pflegebedürftigen. Den Kommunen war wichtig, dass ein
       Mehrkostenaufwand für bessere Pflege nicht zulasten der Sozialhilfe gehe.
       
       Bereits in einem Schreiben vom 13. November 2012 warnte der Geschäftsführer
       des Paritätischen Wohlfahrtsverbands die beiden Beiratsvorsitzenden,
       Wolfgang Zöller und Klaus-Dieter Voß, vor dem Scheitern: „Ich habe den
       Eindruck, dass es durchaus Kreise gibt, die an einem neuen Begriff der
       Pflegebedürftigkeit kein Interesse mehr haben, weil sie befürchten, dass
       der betroffene Personenkreis am Ende schlechter dastehen könnte als heute“,
       heißt es in dem Schreiben, das der taz vorliegt. „Mich beschleicht
       zunehmend die Sorge, ob wir uns im Expertenbeirat nicht verheben.“
       
       Der Vorsitzende des Expertenbeirats, Wolfgang Zöller (CSU), zugleich
       Patientenbeauftragter der Regierung, wies Vorwürfe, der Beirat sei
       gescheitert, zurück. Der taz sagte er: „Der Gesetzgeber bekommt jetzt eine
       hervorragende Grundlage, um brauchbare Gesetze zeitnah zu machen.“
       
       13 Jun 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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