# taz.de -- US-Drohnenangriff auf Deutschen: Ermittlungen eingestellt
       
       > Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen Drohnenangriff der
       > USA in Pakistan war rechtens. Das sagt die Bundesanwaltschaft.
       
 (IMG) Bild: Mit Raketen bewaffnete US-Drohne vom Typ MQ-1 Predator.
       
       BERLIN rtr | Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen
       US-Drohnenangriff ist nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft nicht als
       Kriegsverbrechen einzustufen. Der Generalbundesanwalt stellte daher die
       Ermittlungen im Fall des Deutschen Bünyamin E. ein, der im Oktober 2010 im
       pakistanischen Mir Ali bei einem Drohnenangriff umgekommen war.
       
       Bünyamin E. sei kein vom humanitären Völkerrecht geschützter Zivilist
       gewesen, sondern Angehöriger einer organisierten bewaffneten Gruppe, die
       als Partei an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen habe. „Gezielte
       Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein
       Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch“, erklärte die
       Bundesanwaltschaft am Montag. Auch nach allgemeinem Strafrecht sei die
       Tötung damit nicht strafbar.
       
       Es stehe fest, dass Bünyamin E. nach Pakistan gereist sei, um sich dort am
       Heiligen Krieg der Islamisten, dem Dschihad, zu beteiligen, erklärte die
       Bundesanwaltschaft. Nacheinander habe er sich mehreren aufständischen
       Gruppierungen angeschlossen, die die pakistanische Armee und die in
       Afghanistan stationierten Soldaten der Nato-Truppe ISAF bekämpften.
       
       Er habe sich zu Einsatz im bewaffneten Kampf ausbilden lassen, sei
       bewaffnet worden und mit seinem Einverständnis für einen Selbstmordanschlag
       vorgesehen gewesen.
       
       ## „Feindselige Handlungen“
       
       „Seine gesamten Aktivitäten in Pakistan waren darauf ausgerichtet, an
       feindseligen Handlungen teilzunehmen“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Zum
       Zeitpunkt des Drohnenangriffs habe er an einem Treffen von acht Männern
       teilgenommen, unter denen auch Mitglieder der radikal-islamischen al-Qaida
       und der Taliban gewesen seien.
       
       Dabei hätten die Planungen für sein Selbstmordattentat vorangetrieben
       werden sollen, dessen Ziel pakistanische Soldaten oder ISAF-Truppen sein
       sollten.
       
       Um den Sachverhalt zu klären, hätten die Karlsruher Ermittler unter anderem
       die umfangreichen Erkenntnisse aus ihrem Ermittlungsverfahren gegen
       Bünyamins Bruder Emrah ausgewertet, der derzeit wegen des Verdachts der
       Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vor dem
       Oberlandesgericht in Frankfurt steht.
       
       Die Bundesanwaltschaft wirft Emrah E. vor, sich zunächst als Mitglied von
       al-Qaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet und später als Mitglied
       der radikal-islamischen Gruppierung al-Shabab am Kampf in Somalia beteiligt
       zu haben.
       
       1 Jul 2013
       
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