# taz.de -- Keine Demokratie an der TU Berlin: Professoren behalten ihre Macht
       
       > Das höchste Gremium der TU Berlin hat sich für mehr Macht für Studierende
       > ausgesprochen. Nun macht der Präsident einen Rückzieher.
       
 (IMG) Bild: Studierende bleiben ohne Stimme. Dafür kriegen sie vielleicht mal einen Doktorhut.
       
       Es war ein Riesenerfolg. Vor zwei Monaten erreichten die Studierenden der
       Technischen Universität, wofür bundesweit seit Jahrzehnten gekämpft wird.
       Der Erweiterte Akademische Senat (EAS), der auch den Hochschulpräsidenten
       wählt, hat die sogenannte Viertelparität eingeführt – und somit die Macht
       der Professoren radikal beschnitten.
       
       Zukünftig sollten in dem Gremium Professoren gleich viele Stimmen haben wie
       die drei weiteren vertretenen Gruppen: die Studierenden, die
       wissenschaftlichen und die „sonstigen“ Mitarbeiter. Laut der neuen
       Grundordnung, die am 15. Mai verabschiedet wurde, sollten die Gruppen je 15
       Vertreter entsenden. Bislang haben die Professoren dort die absolute
       Mehrheit.
       
       Doch so wird es jetzt wohl doch nicht kommen. Zumindest nicht so schnell.
       Denn TU-Präsident Jörg Steinbach erklärte den Beschluss für ungültig. Eine
       viertelparitätische Besetzung sei weder mit dem Berliner Hochschulgesetz
       noch mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Freiheit von Forschung und
       Lehre vereinbar, schrieb er an die Mitglieder des EAS. „Steinbach handelt
       in vorauseilendem Gehorsam höchst undemokratisch“, kritisiert Patrick
       Ehinger, studentisches Mitglied im EAS.
       
       Der TU-Präsident beruft sich auf eine zwei Seiten lange rechtliche
       Einschätzung des Wissenschaftsstaatssekretärs Knut Nevermann (SPD). Darin
       heißt es: Auch für den EAS gelte die Vorgabe des Hochschulgesetzes, nach
       der die Hochschullehrerinnen die Mehrheit in „allen Gremien mit
       Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten der Forschung, der künstlerischen
       Entwicklungsvorhaben, der Lehre und der Berufung von Hochschullehrern“
       haben müssten. Verfassungsrechtlich sei eine viertelparitätische Besetzung
       nicht machbar, so Nevermann. Schließlich müsse der EAS auch
       wissenschaftsrelevante Entscheidungen treffen. Auch könne es nicht sein,
       dass ein Hochschulpräsident gewählt werde, der unter Umständen nicht einmal
       von einem einzigen Professor unterstützt wird.
       
       Die Studierenden-Vertreter der TU können diese Argumentation nicht
       nachvollziehen. Den von Nevermann zitierten Passus des Hochschulgesetztes
       halten sie für nicht maßgeblich. Der EAS habe ganz andere Kompetenzen. Dass
       der Senat indirekt auch über die Forschung und Lehre mitentscheide, lassen
       sie nicht als Argument gelten. „Nach dieser Logik müsste auch die
       Senatsverwaltung für Bildung zur Hälfte mit Hochschullehrern besetzt
       werden“, merken sie ironisch an. Nevermanns verfassungsrechtliche
       Argumentation stehe in Widerspruch zur Interpretation der
       Verfassungsrichter selbst, nach der der EAS eben nicht unmittelbar mit
       Forschung und Lehre betraut sei.
       
       Der EAS wird nun erneut über die Grundordnung beschließen, voraussichtlich
       in der ersten Sitzung im Wintersemester. Die Studierenden-Vertreter wollen
       zudem juristsich prüfen lassen, ob der Hochschulpräsident überhaupt befugt
       ist, den Beschluss für ungültig zu erklären.
       
       9 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Erb
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Universität: Wissenschaft in Warteschleife
       
       Die Juniorprofessur wurde 2002 mit dem Versprechen eingeführt, dem
       Nachwuchs neue Karrierewege zu eröffnen. Stattdessen gibt es vor allem
       Unsicherheit.