# taz.de -- Überwachung: Private Big Brother-Epidemie
       
       > Bremen hat im Vergleich zu Hannover wenig behördliche
       > Überwachungskameras, doch die privaten Video-Kontrollen grassieren
       
 (IMG) Bild: Webcams: immer billiger - und im privaten Bereich immer zahlreicher.
       
       BREMEN taz | Das Ausmaß der Videoüberwachung in Bremen nimmt zu, so das
       Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Pressagentur (dpa). Vor allem der
       Bereich der privaten Kamera-Überwachung wächst – obwohl ein erheblicher
       Teil aus Datenschutzgründen gar nicht betrieben werden darf.
       
       In Bremen seien an insgesamt 107 öffentlichen Standorten wie Schulen,
       Plätzen, Kliniken oder Behörden Überwachungskameras installiert, heißt es
       in der dpa-Umfrage. Auf 5.000 EinwohnerInnen käme somit eine Kamera. Für
       Imke Sommer, Datenschutzbeauftragte Bremens, ist diese Information jedoch
       ein wenig irreführend: „In der Tat sind 107 Kameras installiert, allerdings
       keineswegs an verschiedenen Standorten.“ So seien allein an der
       Bürgerschaft zwölf Kameras installiert, am Haus des Reichs sind es sogar 19
       Stück. Auch der von dpa angestellte Vergleich mit Niedersachsens
       Landeshauptstadt Hannover hinke: „Während wir sämtliche behördlichen
       Kameras erfasst haben, die den öffentlichen Raum überwachen, wissen wir von
       Hannover nur, mit wie vielen Kameras die Polizei filmt.“ Das sind 78 Stück
       – in Bremen hingegen gehören nur vier Kameras der Polizei, und zwar an der
       Discomeile und am Bahnhofsvorplatz. In Hannover kommen mindestens noch die
       Überwachungskameras der Landesregierung hinzu – und mit denen kommt die
       Stadt dann bereits auf 168 öffentliche Videokameras.
       
       „Das größte Problem“, sagt Imke Sommer, „ist ohnehin die Zunahme der
       privaten Überwachungskameras.“ Da die jedoch nicht meldepflichtig sind, ist
       deren genaues Ausmaß nicht bekannt. „Wir können die Anzahl dieser
       Überwachungssysteme nur ermessen an der Anzahl von Beschwerden, die bei uns
       eingehen, und die wachsen stetig und sind fast immer berechtigt.“
       HausbesitzerInnen oder BetreiberInnen von Geschäften sei oft nicht klar,
       dass es Privatpersonen schlichtweg verboten ist, öffentliche Räume zu
       filmen, also Bürgersteige und auch frei zugängliche Bereiche am Grundstück
       oder vor Geschäften. Hier darf nur in begründeten Ausnahmefällen gefilmt
       werden, „und eine heimliche Videoüberwachung darf es schon gar nicht
       geben“, so Sommer.
       
       Auch eine Videoüberwachung an Arbeitsplätzen werde oft verbotenerweise
       installiert. Dabei ist auch sie nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig,
       zum Beispiel in Schalterräumen von Banken. „Aber leider gibt es zum
       Beispiel bestimmte Discounter, die Kameras für unzulässige
       Verhaltenskontrollen ihrer Angestellten missbrauchen.“
       
       Eine Ursache für den Anstieg der privaten Überwachungs-Wut kann Sommer
       nicht ausmachen, „aber natürlich ist es so, dass Kameras immer billiger
       werden“. Niemand muss mehr tief in die Tasche greifen, um sich ein teures
       Video-Equipment zuzulegen, eine zehn-Euro-Webcam tut’s auch. Sommer
       appelliert daran, die Kontrolleure zu kontrollieren: „Wer eine unzulässige
       Kamera entdeckt, soll sich bei uns melden – bei jeder berechtigten
       Beschwerde schreiben wir den Betreiber an oder gehen der Sache auch an Ort
       und Stelle auf den Grund.“
       
       18 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
 (DIR) Simone Schnase
       
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