# taz.de -- Schwarzarbeit am Bau: Entschädigung gibt's nicht
       
       > Wenn ein Bauherr Schwarzarbeiter beschäftigt und diese nicht sauber
       > arbeiten, ist er selber schuld. So hat jetzt der Bundesgerichtshof
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Vertäge zur Schwarzarbeit sind verboten und damit nichtig.
       
       KARLSRUHE afp | Pfusch von Schwarzarbeitern kommt private Bauherren künftig
       teuer zu stehen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf die Beseitigung von
       Baumängeln, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag
       verkündeten Urteil entschied. Bauherren bleiben damit nun auf den Kosten
       für die Behebung des Pfuschs sitzen. (Az: VII ZR 6/13)
       
       Im aktuellen Fall sollte ein Schwarzarbeiter für 1.800 Euro in bar und ohne
       Rechnung eine 170 Quadratmeter große Einfahrt eines Grundstücks so
       pflastern, dass sie mit LKW befahren werden kann. Weil er den Auftrag
       verpfuschte und die Beseitigung der Mängel verweigerte, klagte die
       Grundstücksbesitzerin auf Erstattung der Kosten für die Mängelbeseitigung
       durch ordentliche Handwerker in Höhe von rund 8.000 Euro.
       
       Der BGH wies diese Forderung nun mit Blick auf das seit 2004 geltende
       Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zurück. Demnach sind Verträge zu
       Schwarzarbeit verboten und damit auch nichtig. Die Auftraggeber könnten
       deshalb auch keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung wie vor der
       Gesetzesänderung geltend machen, sagte der Vorsitzende Richter Rolf
       Kniffka.
       
       Ob die betroffenen Auftraggeber nun zumindest einen Teil ihres Geldes über
       Regelungen zum sogenannten Bereicherungsausgleich zurückholen können, ließ
       der BGH offen. Die Frage müsse letztlich über die Instanzgerichte geklärt
       werden.
       
       1 Aug 2013
       
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