# taz.de -- Verdacht auf Vermischung: Ermittlungen gegen Vattenfall
       
       > Vor dem Volksentscheid zum Rückkauf der Energienetze soll der Konzern die
       > Werbung seiner Stromvertriebs und seiner Netzgesellschaft nicht sauber
       > getrennt haben.
       
 (IMG) Bild: Wird juristisch geprüft: Vattenfall-Werbung im Vorfeld des Volksentscheids.
       
       HAMBURG taz | Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gegen den
       Energiekonzern Vattenfall eingeleitet. Die Bundesbehörde verdächtigt den
       Konzern, mit seiner Werbung die Aktivitäten seiner Stromhandelsgesellschaft
       mit den Aktivitäten seiner Netzgesellschaft namens „Stromnetz Hamburg“
       vermischt zu haben. Das würde dem Energiewirtschaftsgesetz widersprechen,
       das eine strikte Trennung zwischen Netz und Vertrieb auch dann vorsieht,
       wenn beide Bereiche zum gleichen Unternehmen gehören. Nach einem ähnlichen
       Vorwurf war es der Verbraucherzentrale Hamburg im Herbst vergangenen Jahres
       gelungen, Vattenfall zum Unterlassen einer auf das Netz bezogenen Werbung
       zu verpflichten.
       
       Die Entflechtung der Gesellschaften für den Netzbetrieb und den Stromhandel
       geht auf die Liberalisierung des Strommarktes Ende der 1990er Jahre zurück.
       Der Gesetzgeber wollte die Netzgesellschaften zur Neutralität verpflichten:
       Der Strom jedes Anbieters sollte zu gleichen Bedingungen durch das Netz
       geleitet werden. Mit Blick auf Netz und Vertrieb darf bei Vattenfall
       sozusagen die rechte Hand nicht wissen, was die linke tut.
       
       Die von der Verbraucherzentrale Hamburg und in Berlin von dem Stromhändler
       Lekker Energie kritisierten Anzeigen schaltete Vattenfall im Vorfeld der in
       beiden Städten anstehenden Volksentscheide über einen Rückkauf der
       Versorgungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme durch die Stadt. In Hamburg
       hieß es im Frühjahr: „Als Partner für Wärme und Strom garantieren Hamburg
       und Vattenfall eine sichere Energieversorgung.“ Später lief eine Anzeige
       mit dem Satz: „In Hamburg hält die Stromnetz Hamburg das Leitungsnetz in
       einem erstklassigen Zustand und sorgt für eine sichere Stromversorgung.“
       Dabei stand ein Link zu Vattenfall.
       
       „Es kann nicht Aufgabe eines Netzbetreibers sein, im Vorfeld eines
       Volksentscheids politische Werbung zu betreiben“, findet die
       Verbraucherzentrale. Vielmehr gehe das Energiewirtschaftsgesetz davon aus,
       dass ein Stromnetzbetreiber als Sachwalter eines natürlichen Monopols keine
       Werbung brauche und äußerst sparsam zu wirtschaften habe.
       
       „Aufgrund der Werbemotive ist davon auszugehen, dass die Kosten der
       Werbekampagne zumindest zum Teil von der Stromnetz Hamburg GmbH getragen
       werden“, spekuliert die Verbraucherzentrale. Sollte das Geld nicht von der
       Netzgesellschaft kommen, wäre der Befund aus Sicht der Verbraucherschützer
       ebenfalls bedenklich: „Der Stromlieferant Vattenfall würde sich in diesem
       Fall mit den Leistungen des Netzbetreibers in Bezug auf
       Versorgungssicherheit schmücken.“ Insgesamt gelte es, eine Verwechslung
       zwischen den Gesellschaften für Netz und Betrieb zu vermeiden.
       
       Die Bundesnetzagentur sieht diese Gefahr, weshalb sie das Verfahren wegen
       eines möglichen Verstoßes gegen die Entflechtungsvorschriften eingeleitet
       hat. Mit Interesse nahm die Agentur zwei Anzeigen-Sonderveröffentlichungen
       von Vattenfall zur Kenntnis, die der Hamburger Bild-Zeitung und dem
       Hamburger Abendblatt beilagen. In den Broschüren wird das Stromnetz
       erläutert und von einem Rückkauf der Energienetze abgeraten. „Vor diesem
       Hintergrund sehen wir das durchaus kritisch“, sagte Sprecherin Yvonne
       Grösch. Die Beilagen flössen in das Verfahren ein.
       
       Vattenfall-Sprecher Stefan Kleimeier versichert: „Die Netzgesellschaft ist
       an der Veröffentlichung finanziell nicht beteiligt.“ Die Werbung sei von
       der Vattenfall-Holding veröffentlicht worden, die das ganze Geschäft
       betreibe. Die darunter angesiedelte Netzgesellschaft heiße inzwischen
       Stromnetz Hamburg und habe auch ein eigenes Logo. Die Vorgabe im
       Energiewirtschaftsgesetz, Verwechslungen zu vermeiden, richte sich nur an
       Netzbetreiber. „Es muss der Holding gestattet sein, über ihr Geschäft zu
       sprechen und auch darüber, woran sie beteiligt ist“, findet Kleimeier.
       
       19 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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