# taz.de -- Katholische Schule vs. Muslime: Kleine Glaubensscharmützel
       
       > Eine katholische Bekenntnisschule darf die Aufnahme eines muslimischen
       > Schülers rechtmäßig verweigern, wenn der nicht am Religionsunterricht
       > teilnehmen will.
       
 (IMG) Bild: Mathe geht klar – beim Religionsunterricht scheiden sich die Geister
       
       DORTMUND taz | Die katholische Bonifatius-Grundschule in Paderborn darf die
       Aufnahme eines muslimischen Schülers verweigern, weil er nach dem Willen
       seiner Eltern nicht am katholischen Religionsunterricht und an
       Schulgottesdiensten teilnehmen soll. Das geht aus einem Eilbeschluss des
       Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor ( Az. 19 B 1042/13), der
       eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt.
       
       Die Eltern des kleinen Bülent wollten ihren Sohn in der katholischen
       Grundschule anmelden, weil sie nur 200 Meter von ihrer Wohnung entfernt
       liegt. Die Bonifatius-Schule ist eine sogenannte Bekenntnisschule. An
       diesen Schulen wird nach den Grundsätzen einer der beiden christlichen
       Konfessionen unterrichtet. Sie sind nicht zu verwechseln mit
       Gemeinschaftsschulen, unter deren Dach beide Konfessionen Platz haben.
       
       Im vergangenen November wollten die Eltern ihren Sohn anmelden. Sie sollten
       ein Formular mit dem vorformulierten, ausdrücklichen Wunsch nach einer
       Teilnahme am Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten unterschreiben.
       Das lehnten sie ab. Daraufhin verweigerte Schulleiter Alfred Alberti die
       Aufnahme des Schülers.
       
       Die Sache hat eine Vorgeschichte: Bülents Schwester besucht bereits die
       Bonifatius-Schule. Bei ihrer Anmeldung seien die Eltern mündlich über den
       obligatorischen Religionsunterricht informiert worden, sagt Alberti. „Als
       der Unterricht anlief, hat sie die Teilnahme verweigert“, berichtet er. Die
       Schule wollte das Kind nicht in den Religionsunterricht zwingen.
       
       Doch die Angelegenheit war damit nicht erledigt, denn das Schulamt
       schaltete sich ein. „Das Schulamt Paderborn hat uns angewiesen, die
       Informationen zum Religionsunterricht schriftlich an die Eltern zu geben“,
       sagt Alberti.
       
       ## Eltern zogen vor Gericht
       
       Die Eltern zogen gegen die Ablehnung ihres Sohnes vor Gericht. Vergebens.
       Die Richter des Oberverwaltungsgerichts urteilten, „dass der Schulleiter
       einer Bekenntnisgrundschule die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers
       von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung seiner Eltern mit der
       Teilnahme am Religionsunterricht und an den Schulgottesdiensten dieses
       Bekenntnisses abhängig machen darf“.
       
       Auch dass im konkreten Fall weniger als die Hälfte der Schüler katholisch
       sind, ändere nichts am Charakter der Bekenntnisschule – und damit an der
       verpflichtenden Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und
       Gottesdienst.
       
       Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland ist der Auffassung, dass
       das Urteil und das Verhalten der Schule nicht integrationsfördernd sind.
       „Dieses Urteil ist extrem unklug“, sagt Sprecher Aiman Mazyek.
       
       Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) ist
       empört über die Entscheidung des Gerichts und das Vorgehen der Schule. „Das
       ist diskriminierend“, sagt IBKA-Sprecher Rainer Ponitka. Er fordert die
       Abschaffung der Bekenntnisschulen. „Das sind Relikte aus der Zeit der
       Glaubenskriege.“
       
       ## Ein Drittel Bekenntnisschulen in NRW
       
       Bekenntnisschulen gibt es außer in NRW nur noch in Niedersachsen. In ganz
       NRW sind etwa ein Drittel der Schulen Bekenntnisschulen, 90 Prozent davon
       katholisch. „Es ist erforderlich, flächendeckend ein Angebot an neutralen
       Schulen zu schaffen“, fordert er. Wenn Eltern wollen, müssen
       Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden. Aber die
       Hürden sind hoch. Zwei Drittel der Eltern müssen zustimmen.
       
       Rektor Alberti weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück „Bei uns steht
       Bekenntnisschule drauf“, sagt er. „Und dann ist auch Bekenntnisschule
       drin.“
       
       5 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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