# taz.de -- Prozess gegen Pussy-Riot-Unterstützer: Kirchenfeindliches im Kölner Dom
       
       > AktivistInnen entrollten auf dem Altar des Kölner Doms ein Transparent.
       > Das Urteil gegen einen Pussy-Riot- Unterstützer ist milde: 30 Tagessätze
       > à fünf Euro.
       
 (IMG) Bild: Wurde in seinem Frieden gestört: Der Dom zu Köln.
       
       KÖLN taz | Richter Rolf Krebber übt sich in unendlicher Geduld. Nur kurz
       unterbricht er den Angeklagten, der sich selbst verteidigt: „Sie
       versprechen mir aber, dass wir irgendwann wieder beim Kölner Dom landen.“
       Patrick H. lässt sich nicht aus dem Konzept bringen. Eine weitere halbe
       Stunde trägt er seinen „Beweisantrag“ vor, der eher ein Referat über den
       wenig segensreichen Einfluss der katholischen Kirche ist.
       
       Als der 36-Jährige seine Ausführungen beendet, brandet Beifall unter seinen
       SympathisantInnen im Zuschauerraum auf. „Den Applaus haben Sie sich
       verdient“, lobt Richter Krebber. Nur leider sei dieser „beeindruckende
       historische Diskurs“ nicht prozessrelevant. Antrag abgelehnt – wie viele
       andere an diesem Montag im Saal 2 des Amtsgerichts Köln.
       
       Prozessrelevant ist für das Gericht nur, was am 19. August 2012 während
       eines Gottesdienstes im Kölner Dom geschehen ist: Aus Solidarität mit den
       kurz zuvor in Russland verurteilten Mitgliedern der Punkband Pussy Riot
       sprangen mehrere vermummte AktivistInnen auf den Altar, entrollten ein
       Transparent und riefen laut Anklage „kirchenfeindliche Parolen und
       lautstarke Protestbekundungen“. Bis sie von den Domschweizern, einer Art
       Kirchen-Security, nach draußen befördert und der Polizei übergeben wurden.
       
       Einer der DemonstrantInnen war Patrick H., was ihm eine Strafanzeige
       einbrachte. Da er einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 30 Euro auf
       Bewährung abgelehnt hatte, kam es nun zum Prozess. Ein erster
       Verhandlungstag musste im Mai nach einem Sit-in von UnterstützerInnen
       abgebrochen werden. Dank diverser Beweis- und Befangenheitsanträge von
       Patrick H. hatte der Prozess auch diesmal mitunter den Charakter eines
       Spektakels.
       
       Erst nach drei Stunden schaffte es Richter Krebber, in die Beweisaufnahme
       einzutreten. Nach der Betrachtung eines Videos von der Aktion sowie der
       Vernehmung von zwei Domschweizern und drei Polizisten ließ die
       Staatsanwaltschaft die Vorwürfe wegen versuchter Nötigung und
       Körperverletzung fallen. Womit von der Anklage nur noch der Paragraf 167
       übrig blieb: Wegen Störung der Religionsausübung wurde Patrick H. zu 30
       Tagessätzen à fünf Euro verurteilt.
       
       16 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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