# taz.de -- Großbritanniens Strafgefangene: Kein Wahlrecht im Knast
       
       > Das oberste Gericht weist die Klage zweier Häftlinge ab. Für Premier
       > David Cameron ist das ein Sieg der Vernunft, Menschenrechtler sehen das
       > anders.
       
 (IMG) Bild: Urnengang in der Haftanstalt? Im Vereinigten Königreich ist Tee trinken und Abwarten angesagt.
       
       LONDON taz | Das höchste britische Gericht, der Supreme Court, hat am
       Mittwoch die Klage von zwei wegen Mordes verurteilten Gefängnisinsassen,
       Peter Chester und George McGeoch, abgewiesen, bei Lokal-, nationalen
       Parlaments- sowie Europawahlen abstimmen zu können.
       
       Großbritannien streitet seit Langem mit dem Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR), der ein generelles Wahlverbot für alle
       Strafgefangenen eines Mitgliedstaates für unzulässig erklärt hat. Laut EGMR
       darf ein Mitgliedstaat höchstens bestimmten Kategorien von Inhaftierten das
       Wahlrecht absprechen, beispielsweise nur solchen, die wegen besonders
       schwerer Verbrechen einsitzen.
       
       Die derzeitige britische Regierung hat wegen des Drucks aus Straßburg im
       vergangenen Jahr eine Kommission gebildet, die entscheiden soll, welchen
       Häftlingen das Wahlrecht wieder zugesprochen werden kann. Denn nach wie vor
       gilt ein generelles Wahlverbot von Strafgefangenen in Großbritannien.
       
       Diese Position ist trotz der entgegengesetzten EGMR-Auffassung legal, da
       sich Westminster aufgrund der Kommission mit einer künftigen Rechtsänderung
       einverstanden erklärt hat. Es wird aber damit gerechnet, dass sich die
       Regierung mit einer endgültigen Entscheidung Zeit lassen wird.
       
       2012 erklärte David Cameron vor dem Unterhaus, dass „während seiner
       Regierungszeit“ ein Wahlrecht für Strafgefangene nicht eingeführt würde.
       Auf Twitter begrüßte er am Mittwoch die Entscheidung des Supreme Courts als
       „Sieg der Vernunft.“
       
       Juliet Lyon, die Direktorin der Organisation Prison Reform Trust, die die
       Rechte von Strafgefangenen in Großbritannien verteidigt, äußerte sich
       verärgert über Camerons Bemerkung. Sie fragte, ob es denn vernünftig sei,
       „dass diese Regierung Menschenrechte missachte, dafür hohe Geldstrafen in
       Kauf nehme, den Rat des eigenen Generalstaatsanwalts und anderer missachte
       sowie die Zeit des Unterhauses und Steuergelder verschwende, nur um
       Strafgefangene davon abzuhalten, sich an demokratischen Wahlen zu
       beteiligen“.
       
       Lyon verurteilte den Entzug des Wahlrechts zudem „als antiquierte
       Strafmethode des 19. Jahrhunderts, die nicht mit den modernen Methoden der
       Rehabilitation und Prävention vereinbar sei.
       
       17 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Zylbersztajn
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Großbritannien
 (DIR) Wahlrecht
 (DIR) Gefängnis
 (DIR) David Cameron
 (DIR) Großbritannien
 (DIR) Großbritannien
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) EU-Beschränkung von Banker-Boni: Britannien gibt den Schurkenstaat
       
       Das Inselreich hat beim EuGH Klage gegen die geplanten Bonus-Obergrenzen
       eingereicht. Das macht EU-Politiker sauer. Sie unterstellen der Regierung
       Cameron Lobbypolitik.
       
 (DIR) Großbritannien und die Bundestagswahl: Cameron drückt Merkel die Daumen
       
       Für den Premier hängt einiges vom Ergebnis der Bundestagwahl ab. Bei den
       Briten hingegen stößt das Ereignis kaum auf Interesse.
       
 (DIR) Rassismus in England: Staatliche Aktion gegen Einwanderer
       
       Die britische Regierung ist für ihre „Go home“-Kampagne in die Kritik
       geraten. Während die „Rassismus-Vans“ nicht mehr fahren, werden weiterhin
       Flyer verteilt.