# taz.de -- Kommentar Facebook-Gesetz: Ein wenig albern
       
       > Facebook-Freundschaften zwischen Schülern und Lehrern sind per Gesetz
       > untersagt. Es scheint nicht mehr möglich, Dinge ohne das große,
       > väterliche Gesetz zu regeln.
       
 (IMG) Bild: Das Umwerfen von Schachbrettern vor dem regulären Ende der Partie war auch mal verboten ...
       
       Das Verhältnis zwischen Pädagogen und SchülerInnen ist von jeher ein
       Schwieriges. Pädagogik ist schon an sich ein umstrittenes Feld. Schlimm
       wird es, wenn es ins Psychologische geht. Oder sich das Thema mit einem
       anderen Lieblingsthema kreuzt, nämlich der Frage, wo beginnt Transparenz
       und wo Überwachung und was hat das alles mit dem Internet zu tun.
       
       In Rheinland-Pfalz, Hauptstadt Mainz, hat man jetzt das ein [1][Gesetz
       beschlossen, nach dem Lehrer und Schüler keine Facebook-Freundschaften mehr
       unterhalten dürfen]. Daran ist natürlich vieles aberwitzig. Das
       Aberwitzigste daran ist, dass es in Deutschland nicht mehr möglich zu sein
       scheint, Dinge ohne das große, väterliche Gesetz zu regeln, so banal sie
       auch sind. Darf also nicht, weil: steht so im Gesetz.
       
       Dabei wird übersehen, dass aufgeklärte SchülerInnen – also die, die nicht
       ganz auf den Kopf gefallen sind – ohnehin darauf achten, mit wem sie
       virtuelle Freundschaften pflegen. Obere, also die sogenannten
       Autoritätspersonen, fallen da eh durchs Raster. Denn wer will schon, dass
       Oma oder Frau Mathelehrerin die Absturzfotos vom letzten Samstag sieht? Man
       muss schließlich nicht mit Leuten befreundet sein, vor denen man sich auch
       sonst besser in Acht nimmt – schon gar nicht im Internet. Reicht schon,
       dass Amerika alles weiß.
       
       Nächster Aberwitz: Da bietet ein Unternehmen für virtuelle Unterhaltung ein
       überall empfangfreies Unterhaltungstool an – ein soziales Netzwerk. Und
       irgendwelche Provinzregierungen beschließen Gesetze über den Umgang damit.
       Klar ist Facebook für manche die Welt. Und klar produziert der ominöse
       Erfolg dieses Netzwerks alle möglichen sozialen Fragen. Aber wie würde man
       heutzutage ein Gesetz aus dem Jahr 1956 bewerten, nachdem das Umwerfen von
       Schach- oder Mensch-Ärgere-Dich-Nicht-Brettern vor dem regulären Ende der
       Partie verboten und also strafrechtlich verfolgbar war? Als ein wenig
       albern, oder?
       
       23 Oct 2013
       
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