# taz.de -- Kosten der Unterkunft: Schöner wohnen für Arbeitslose
       
       > Weil die Mieten in der Stadt gestiegen sind, will Bremen in Zukunft für
       > EmpfängerInnen staatlicher Hilfen höhere Mietkosten als bisher
       > anerkennen.
       
 (IMG) Bild: Wohnbebauung am Stadtwerder.
       
       Bremen will angesichts der steigenden Mieten für Arbeitslose,
       AsylbewerberInnen und SozialhilfeempfängerInnen höhere Mietkosten
       übernehmen. Dabei werden Haushalte mit zwei und drei Personen allerdings
       etwas schlechter gestellt als bisher.
       
       Dies soll aber nur zukünftige und nicht bestehende Mietverhältnisse
       betreffen. Das geht aus einer Vorlage für die Sozialdeputation hervor, die
       am Donnerstag beschlossen werden soll. Für alle anderen verbessert sich die
       Situation, weil die Mietkosten-Obergrenze, die die Stadt in Zukunft
       anerkennen will, für sie höher liegen wird als bisher.
       
       Gleichzeitig schafft Bremen mit der Neuregelung erstmals eine rechtliche
       Grundlage für die Übernahme von „Kosten zur Unterkunft“, wie sie im Gesetz
       heißen. Weil die Sozialgerichte feststellten, dass die von Bremen nach den
       Hartz-IV-Reformen im Jahr 2005 festgelegten Mietobergrenzen willkürlich
       gesetzt sind, klagten viele Betroffene erfolgreich, wenn die Stadt ihre
       Mietkosten nicht in der vollen Höhe übernehmen wollte.
       
       2.100 Klagen seien bis dato in diesem Jahr wegen Hartz IV eingegangen,
       sagte gestern der Sprecher des Sozialgerichts Bremen, André Schlüter. Grob
       geschätzt werde in etwa 40 bis 50 Prozent der Fälle um die Kosten der
       Unterkunft gestritten.
       
       Anders als die Sozialbehörde in ihrer Vorlage behauptet, würde das
       Sozialgericht dabei aber nicht verlangen, dass die „tatsächlichen
       Unterkunftskosten als angemessen anzuerkennen sind“, so Schlüter. Dies
       betreffe nur Einzelfälle.
       
       „Meistens geht es darum, dass jemand in die Arbeitslosigkeit gerutscht ist
       und noch in der Wohnung lebt, die er sich vorher leisten konnte.“ Richtig
       sei, dass das Gericht die Stadt dazu verurteilt, noch einmal zehn Prozent
       mehr anzuerkennen als sie es in der Mehrzahl der Fälle tut.
       
       Seit 2009 richtet Bremen sich nämlich nicht mehr nach den selbst
       festgelegten Mietobergrenzen, sondern in einer Übergangsregelung nach der
       deutschen Wohngeldtabelle. Diese Möglichkeit hatte das Bundessozialgericht
       in seiner Rechtssprechung Kommunen eingeräumt, die kein „schlüssiges
       Konzept“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen wie etwa einen Mietspiegel
       vorlegen können.
       
       Sozialgerichts-Sprecher Schlüter weist darauf hin, dass das
       Bundessozialgericht aber auch festgestellt habe, dass auf das Wohngeld noch
       einmal zehn Prozent draufgeschlagen werden könnten.
       
       Das „schlüssige Konzept“ will die grüne Sozialsenatorin Anja Stahmann nun
       am Donnerstag den Abgeordneten vorlegen. Dies basiert auf einer Erhebung
       einer Hamburger Beratungsgesellschaft, die bereits seit Ende 2010 vorliegt,
       jetzt aber überarbeitet wurde. Untersucht wurden dabei auch die
       Mietangebote, die derzeit verfügbar sind. Diese sind in der Regel teurer
       als bestehende Mietverhältnisse.
       
       Herausgekommen sind Mietobergrenzen, nach denen die Hälfte aller Bremer
       Wohnungen für BezieherInnen staatlicher Hilfen günstig genug sein sollen.
       Einschließlich Betriebs- und ohne Heizkosten darf ein Single 377 Euro für
       eine Wohnung ausgeben, ein Paar 428 Euro, eine dreiköpfige Familie 507 Euro
       und vier Personen 620 Euro.
       
       Hinzu kommen in besonders begehrten und damit teuren Vierteln
       Ortsteilzuschläge zwischen zehn und 20 Prozent. Für die Neustadt gelten
       diese nicht. Laut Ressortsprecher Bernd Schneider sollen wegen der
       erwarteten Steigerung der Mieten die Obergrenzen im kommenden Jahr neu
       untersucht und gegebenenfalls angepasst werden.
       
       Die Sozialsenatorin erwartet, dass Vermieter jetzt Mieten erhöhen und an
       die neuen Mietobergrenzen anpassen werden. „Verhindern lässt sich das
       leider nicht“, sagte gestern ihr Sprecher Bernd Schneider.
       
       Keine Änderungen wird es bei den anerkannten Wohnungsgrößen geben, wie
       Schneider sagte. Auch die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Susanne
       Wendland, sagte am Montag, dies sei derzeit kein Thema. Nach der
       Wohnraumförderung des Landes Bremen gelten für vier Personen 85
       Quadratmeter als angemessen, für eine Alleinstehende 50 Quadratmeter. Nach
       diesen Richtwerten wurden die jetzt gültigen Bruttokaltmieten berechnet.
       
       29 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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