# taz.de -- Streit um kirchliches Arbeitsrecht: Vergebliches Friedensangebot
       
       > Die evangelische Kirche will auf ihrer Synode ein neues Arbeitsrecht
       > beschließen und die Gewerkschaften einbinden. Ver.di lehnt dankend ab.
       
 (IMG) Bild: Kein Friede in der Kirche - der Streit um Arbeitsrechte geht auch nach der Synode weiter.
       
       BERLIN taz | Es war als Befreiungsschlag gedacht: Auf ihrer Synode in
       Düsseldorf will die evangelische Kirche (EKD) spätestens am Mittwoch ein
       neues Arbeitsrecht beschließen – und damit den Streit mit den
       Gewerkschaften, allen voran Ver.di, beilegen. Doch dieser Wunsch wird wohl
       unerfüllt bleiben.
       
       Bereits am Sonntag war ein neues „Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz“
       (ARGG) in das Plenum der Synode eingebracht worden – begleitet von einer
       Protestaktion kirchlicher Beschäftigter. Die Kirche steht seit längerer
       Zeit wegen niedriger Entlohnung in Krankenhäusern oder Pflegeheimen in der
       Kritik. Streiks, Betriebsräte oder Tarifverträge sind unter dem Kirchendach
       verboten. Stattdessen sollen Dienstgeber und -nehmer einvernehmlich, so die
       Theorie, in einem „dritten Weg“ über Arbeitsbedingungen verhandeln.
       
       Der Streit darüber führte 2012 bis vor das Bundesarbeitsgericht. Das
       entschied im November, das kirchliche Arbeitsrecht sei nur zulässig, wenn
       Gewerkschaften in einem Mindestmaß in die Aushandlung von
       Arbeitsbedingungen eingebunden sind und einzelne Einrichtungen von
       vereinbarten Lohnstandards nicht eigenmächtig nach unten abweichen können.
       
       Das neue ARGG schließt Streiks auch weiterhin aus. Allerdings sollen
       Gewerkschaften künftig Zutritt zu kirchlichen Einrichtungen erhalten, um
       dort für ihr Anliegen werben zu können. Und in den Arbeitsrechtlichen
       Kommissionen, in denen Dienstgeber und Dienstnehmer miteinander verhandeln,
       „sollen den Gewerkschaften künftig in der Regel mindestens die Hälfte der
       Sitze zustehen“, sagt Detlef Fey, Arbeitsrechtler der EKD.
       
       Doch „im Regelfall“ heißt eben: Auch andere Wege sind möglich. So müssen
       sich die Gewerkschaften gegebenenfalls ihre Sitze mit Mitarbeitervertretern
       teilen – für Ver.di inakzeptabel, da solche Verbände keine Gewerkschaften
       im eigentlichen Sinne seien und keine tarifliche Regelungskompetenz hätten.
       
       ## Ver.di will sich nicht ausschließen lassen
       
       Wird sich die Arbeitsrechtliche Kommission nicht einig, sieht das neue ARGG
       eine verbindliche Schlichtung vor. Doch auch für den Fall, dass die
       Gewerkschaften die Kommission oder den Schlichtungsausschuss boykottieren,
       hat die Kirche vorgesorgt. So können die Dienstgeber zusammen mit dem
       Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses auch ohne die
       Arbeitnehmervertreter ein verbindliches Ergebnis festlegen.
       
       Für Ver.di ist „diese Zwangsschlichtung nicht akzeptabel. Denn die Kirche
       hat dabei immer das letzte Wort“, sagt Ver.di-Sprecher Jan Jurczyk. Seine
       Organisation pocht auf das volle weltliche Arbeitsrecht inklusive der
       Möglichkeit zu streiken und hat bereits Klage vor dem
       Bundesverfassungsgericht eingereicht. Fey geht jedoch davon aus, dass das
       neue ARGG ohne allzu große Änderungen von der Synode angenommen wird.
       
       Die wählte am Sonntagabend die ehemalige FDP-Politikerin Irmgard Schwaetzer
       zur neuen Präses und Nachfolgerin der Grüne-Fraktionsvorsitzenden Katrin
       Göring-Eckardt. Der frühere bayerische Ministerpräsident Günter Beckstein
       (CSU) war in zwei Wahlgängen mit seiner Kandidatur gescheitert. Er hatte
       gefordert, die Kirche müsse „frommer“ werden. Beckstein ist in der EKD auch
       wegen seiner Hardliner-Position in Flüchtlingsfragen umstritten, die er als
       Ministerpräsident vertrat.
       
       11 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
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