# taz.de -- Jesuitenprotest gegen Flüchtlingspolitik: Raus aus den normalen Knästen
       
       > Immer noch sind Flüchtlinge, die abgeschoben werden sollen, in normalen
       > Gefängnissen untergebracht. Obwohl das gegen EU-Recht verstößt.
       
 (IMG) Bild: Da will keiner gerne hin – Abschiebegefängnis in Langenhagen (Niedersachsen).
       
       BERLIN taz | Eigentlich sollen Personen in Abschiebehaft nicht gemeinsam
       mit Strafgefangenen inhaftiert werden. Das zumindest verbietet seit 2011
       eine EU-Richtlinie. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst forderte deswegen am
       Mittwoch in Berlin erneut die Bundesländer dazu auf, die Inhaftierung von
       Abschiebegefangenen in Justizvollzugsanstalten (JVAen) zu beenden. „Flucht
       ist kein Verbrechen", sagte Jesuitenpater Dieter Hillebrandt.
       
       Nur Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz bringen Abschiebegefangene
       bisher in sogenannten Abschiebegewahrsamen unter. Dort können die
       Flüchtlinge telefonieren, Besuch empfangen und sich innerhalb des Gebäudes
       frei bewegen.
       
       Doch zumindest Bayern will nun noch in diesem Monat einen Abschiebeknast
       leisten. Dazu wird eine Justizvollzugsanstalt (JVA) in Mühldorf am Inn
       gerade geräumt. Anschließend sollen dort ausschließlich Abschiebegefangene
       untergebracht werden.
       
       Das geschieht nicht freiwillig. Der Freistaat musste seit September 40
       Abschiebehäftlingen die Freiheit schenken, weil ihre Unterbringung in einer
       JVA gegen EU-Recht verstößt. Der katholische Jesuiten-Orden hatte die
       Freigelassenen mit Anwälten unterstützt. 18 weitere Verfahren sind noch
       nicht entschieden. Auch in Sachsen haben die Landgerichte Dresden und
       Görlitz Menschen in die Freiheit entlassen, weil sie in einer JVA
       inhaftiert waren. Niedersachsen könnte dem Beispiel bald folgen.
       
       ## Viele wissen nicht, warum sie in Haft sind
       
       „Es ist ein großer Erfolg unserer Arbeit. Aber es ist nur ein Teilerfolg.
       Wir fordern die Politik auf, über Alternativen zur Abschiebehaft
       nachzudenken", sagte Heiko Habbe vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst in Berlin.
       Zwischen 60 und 80 Prozent der Abschiebegefangenen bundesweit säßen nicht
       in Haft, weil die Gefahr bestünde, dass sie sonst ntertauchen würden.
       Vielmehr seien die Personen, bevor sie ihren Asylantrag offiziell beim
       Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen konnten, in eine
       Personenkontrolle der Bundespolizei geraten.
       
       Nur deswegen müssten sie ihr Asylverfahren jetzt aus der Haft heraus
       betreiben. Hätten sie den Antrag offiziell beim Bundesamt stellen können,
       würden sie hingegen in einem Flüchtlingsheim leben. „Oftmals wissen die
       Menschen gar nicht, warum sie inhaftiert sind. Ich höre immer wieder von
       Menschen, sie hätten doch gar nichts getan“, sagt Jesuitenpater Ludger
       Hillebrand, der als Seelsorger arbeitet.
       
       In Bayern hat das Justizministerium nun innerhalb weniger Tage eine
       Kehrtwende um 180 Grad vollzogen. Noch letzte Woche hatte es erklärt, die
       Abschiebehaft im Freistaat sei rechtskonform. Das sieht man im Süden der
       Republik nun wohl nicht mehr so und räumt eine JVA.
       
       In Sachsen hingegen hält man an der herkömmlichen Unterbringung weiterhin
       fest. Die Abschiebegefangenen seien schließlich in einer eigenen Station
       innerhalb der JVA und hätten keinen Kontakt mit Strafgefangenen, sagte
       Thomas Ziegert vom Sächsischen Innenministerium der taz. Die Jesuiten sehen
       darin aber trotzdem Probleme: Es gebe dann in der Regel weniger Hofgang für
       die Abschiebegefangenen, denn der Hofgang sei den regulären Strafgefangenen
       vorbehalten.
       
       Die Jesuiten gehen davon aus, dass Sachsen seit Oktober vermehrt
       Abschiebegefangene nach Berlin bringt, weil es dort ein eigenes
       Abschiebegefängnis gibt. Ministeriumssprecher Ziegert dementierte jedoch,
       dass der Grund dafür in der aktuellen Rechtssprechung liege. Pragmatische
       Gründe seien vielmehr ausschlaggebend, etwa der kürzere Weg zum Flughafen.
       
       21 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
       
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