# taz.de -- Korrektur bei Hochschulgesetz: Weniger Macht den Präsidenten
       
       > Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt geht auf Kritik ein: Hamburgs
       > Hochschulen sollen nun doch weiter kollektiv geleitet werden. Details
       > soll ein Rechtsgutachten klären.
       
 (IMG) Bild: Will nun lieber doch keine Monarchen inthronisieren: Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt.
       
       Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) will ihren Entwurf für
       ein neues Hochschulgesetz in einem entscheidenden Punkt korrigieren: Die
       Hochschulen sollen weiterhin kollektiv von mehrköpfigen Präsidien geleitet
       werden. Die geplante Machtfülle für den Hochschulpräsidenten soll es an den
       sechs staatlichen Hochschulen nun doch nicht geben.
       
       Insgesamt gab es zu dem im Juni veröffentlichten Entwurf 55 Stellungnahmen,
       eine vierwöchige Internet-Debatte und eine Fachtagung Ende Oktober. „Die
       Hochschulen waren einhellig der Meinung, dass sie in diesem Punkt das
       bisherige Gesetz für richtig finden“, sagt Stapelfeldt. Der gültige
       Paragraf 79, der die kollektive Leitung festschreibt, solle deshalb
       erhalten bleiben. Schon bisher agiert der Präsident dort als „Primus inter
       Pares“ und hat im Zweifel zu entscheiden. Diese Richtlinienkompetenz soll
       im neuen Gesetz noch „gestärkt werden“, sagte Stapelfeldt. Die endgültigen
       Formulierungen werden erst im Januar bekannt, wenn der Entwurf vom Senat
       beschlossen wurde und die Bürgerschaft erreicht.
       
       Der strittige Passus hatte für viel Unverständnis gesorgt, ist doch
       eigentlich Ziel des Gesetzes, die Unis zu demokratisieren. Auf der unteren
       Ebene der Fachbereiche findet sich dies auch wieder. Als Gegengewicht dazu
       sollte es den starken Chef geben. Die Leitung solle bei einer „sichtbaren
       und verantwortlichen Einzelperson liegen, die persönlich für die
       Entwicklungsziele einsteht“, heißt es im Entwurf. Diese Person sollte über
       Berufungen und freie Stellen entscheiden. Auch Wirtschaftspläne,
       Gebührensatzungen, Zielvereinbarungen und Strukturpläne sollten Chef- oder
       Chefinnensache werden.
       
       Gegen den Entwurf hatte sogar ein Jura-Professor mit erneuter
       Verfassungsklage gedroht. Das hätte peinlich werden können, weil das
       Verfassungsgericht bereits 2010 entschieden hatte, dass das gültige
       Hochschulgesetz die Wissenschaftsfreiheit zu sehr einschränke. Dieses
       Urteil war der ursprüngliche Anlass für die Gesetzesreform.
       
       Verfassungswidrig könnte auch der neue Entwurf sein, hatte Jura-Dekan
       Tillmann Repgen moniert. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn nicht
       die Professoren, sondern die Hochschulleitung über frei werdende Stellen
       und die Besetzung von Lehrstühlen entscheidet.
       
       Wie nun konkret diese Kompetenzen verteilt werden, lässt Stapelfeldt noch
       offen. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit wird gegenwärtig von dem
       Hochschulrechtsexperten Lothar Knopp von der Brandenburgischen Technischen
       Universität in Cottbus geprüft. Dessen Expertise soll in den Entwurf noch
       eingearbeitet werden.
       
       Die Grünen-Abgeordnete Eva Gümbel, die gar „monarchische Züge“ am
       Gesetzentwurf ausgemacht hatte, begrüßt das Zurückrudern der Senatorin:
       „Angesichts der starken Kritik war der Entwurf nicht zu halten.“ Es komme
       jetzt aber sehr auf die Details an, „die wir noch nicht kennen“.
       
       29 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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 (DIR) Hochschulgesetz
       
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