# taz.de -- Guantánamo-Häftlinge klagen: Polen als Handlanger der CIA
       
       > Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft Vorwürfe von zwei
       > Guantánamo-Häftlingen gegen Polen. Die Regierung habe CIA-Folter
       > geduldet.
       
 (IMG) Bild: Protestaktion gegen das Gefangenenlager Guantanamo.
       
       FREIBURG taz | Polens Regierungsvertretern ist der Prozess spürbar
       unangenehm: Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte müssen sie
       sich seit Dienstag rechtfertigen, weil der US-Geheimdienst CIA zeitweise
       ein Geheimgefängnis auf polnischem Boden unterhielt, in dem
       Terrorverdächtige gefoltert wurden. Es ist der erste derartige Prozess in
       Europa
       
       Gegen Polen geklagt haben zwei Männer: Der aus Saudi-Arabien stammende Abd
       al-Rahim al-Nashiri soll im Jahr 2000 am Angriff der Terrororganisation
       al-Qaida auf das US-Schiff „USS Cole“ im Jemen beteiligt gewesen sein. Er
       wurde in Dubai gefasst und kam über Thailand im September 2002 nach Polen.
       
       Der andere Kläger, ein staatenloser Palästinenser, wird Abu Zubaydah
       genannt. Er wurde in Pakistan festgenommen und kam – ebenfalls über
       Thailand – im September 2002 nach Polen.
       
       Beide Männer wurden rund neun Monate in einem CIA-Stützpunkt im
       nordpolnischen Dorf Stare Kiejkuty festgehalten. Das Gelände gehörte
       eigentlich dem polnischen Geheimdienst, der es auf Grundlage eines
       Abkommens der CIA überließ.
       
       ## 83 Mal Waterboarding
       
       Die CIA-Häftlinge wurden dort mit „erweiterten Befragungstechniken“
       misshandelt: Sie erlebten Scheinexekutionen und man drohte ihnen damit,
       dass Angehörige vergewaltigt würden. Abu Zubaydah allein musste 83 Mal das
       sogenannte Waterboarding erleiden, wobei der Kopf bis kurz vor dem
       Ertrinken unter Wasser getaucht wird. Später wurden die Männer an andere
       Geheimgefängnisse überstellt, wo sich die Torturen wiederholten.
       
       Heute sitzen beide im US-Militärgefängnis Guantánamo ein. Ein Prozess gegen
       al-Nashiri vor einer amerikanischen Militärkommission soll im September
       2014 beginnen. Gegen Abu Zubaydah werden keine konkreten Vorwürfe mehr
       erhoben. Die Kläger konnten nicht nach Straßburg kommen. Sie werden aber
       von internationalen NGOs unterstützt.
       
       Seit 2005 ist die Existenz des polnischen Geheimgefängnisses bekannt, seit
       2008 läuft in Polen eine Untersuchung. Weil es dort aber nicht voranging,
       erhoben die Männer Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte in
       Straßburg. Dabei werden Polen drei Verstöße gegen die europäischen
       Menschenrechte vorgeworfen: Erstens habe Polen die CIA-Folter wissentlich
       geduldet.
       
       Zweitens habe Polen die Verbringung der Männer in andere Geheimgefängnisse
       nicht verhindert. Drittens würden die Vorwürfe in Polen nicht wirksam
       aufgeklärt.
       
       ## Staatsanwalt zweimal ausgetauscht
       
       Der polnische Regierungsvertreter wollte die Anschuldigungen in Straßburg
       „weder bestätigen noch dementieren“. Die Untersuchung in Polen laufe noch,
       eine Behandlung in Straßburg sei deshalb „verfrüht“. Vor allem aber
       gefährde ein öffentlicher Prozess in Straßburg die „vertraulichen“
       Ermittlungen der polnischen Staatsanwaltschaft.
       
       Die polnischen Anwälte der beiden Kläger bezeichneten die Untersuchungen in
       ihrem Land als „völlig ineffizient“. Seit Jahren gehe es nicht voran.
       Zweimal schon sei der zuständige Staatsanwalt ausgetauscht worden – „immer
       wenn es Versuche gab, etwas Transparenz zu schaffen“, sagte Anwalt Mikolaj
       Pietrzak.
       
       Auch in Straßburg wollte die polnische Regierung die Öffentlichkeit
       ausschließen, was das Gericht ablehnte. Als Kompromiss fand am Vortag des
       Prozesses (Montag) ein nichtöffentliches Hearing mit Experten und Zeugen
       statt, die wohl durchgängig die Vorwürfe bestätigten. Mit einem Urteil ist
       in einigen Monaten zu rechnen.
       
       3 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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