# taz.de -- Suhrkamp Verlag: Gericht billigt Sanierungskonzept
       
       > Suhrkamp kann von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt
       > werden, urteilt ein Gericht. Die Sanierung ist damit noch nicht durch.
       
 (IMG) Bild: Ob Kommanditgesellschaft oder AG – die Buchrücken bleiben bunt.
       
       BERLIN dpa |Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat für den Suhrkamp
       Verlag den Weg aus der Insolvenz freigemacht. Richterin Mechthild Wenzel
       billigte am Mittwoch das Sanierungskonzept von Verlagschefin Ulla
       Unseld-Berkéwicz, wie der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde
       der Nachrichtenagentur dpa nach der nichtöffentlichen Sitzung sagte.
       Miteigentümer Hans Barlach kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen
       die Entscheidung einlegen. Solange wird die Insolvenz noch nicht
       aufgehoben.
       
       Der Sanierungsplan sieht vor, das traditionsreiche Haus von einer
       Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Unseld-Berkéwicz will
       damit den jahrelangen Machtkampf mit ihrem Gegenspieler Barlach beenden und
       ihn weitgehend entmachten. Sie ist über ihre Familienstiftung mit 61
       Prozent am Verlag beteiligt, der Hamburger Medienunternehmer Barlach hält
       über seine Medienholding 39 Prozent.
       
       Sollte Barlach Beschwerde einlegen, muss darüber das Landgericht
       entscheiden. Das kann nach Angaben von Sachwalter Rattunde nochmals einige
       Wochen dauern. Verzichtet der Minderheitsgesellschafter auf einen
       Widerspruch, wird der Insolvenzplan nach der zweiwöchigen Beschwerdefrist
       automatisch rechtskräftig, die dort vorgesehenen Regelungen könnten in
       Kraft treten.
       
       „Zum einen wird dann die Gesellschaft nennenswert entschuldet von den
       Verbindlichkeiten, die sie gegenüber ihren Gesellschaftern hat. Und zum
       anderen ist dann die Gründung der Suhrkamp AG möglich“, sagte Rattunde.
       Suhrkamp-Sprecherin Tanja Postpischil erklärte: „Wir gehen davon aus, dass
       wir noch innerhalb des 1. Quartals 2014 den Wandel der Rechtsform umsetzen
       können.“
       
       Bedingung für die Annahme des Insolvenzplans war, dass die beiden
       zerstrittenen Gesellschafter auf ihre finanziellen Forderungen an den
       Verlag verzichten: Bei Unseld-Berkéwicz geht es um 4,55 Millionen Euro, bei
       Barlach um 2,53 Millionen. Die übrigen Gläubiger sollen so weit wie möglich
       befriedigt werden.
       
       Der Streit zwischen den beiden Kontrahenten geht auf Barlachs Einstieg bei
       Suhrkamp 2006 zurück. Er hatte ohne Zustimmung der Verlagschefin Anteile
       erworben, später bekam er über einen Sondervertrag weitreichende
       Mitspracherechte. Nach einem schier endlosen Justizkrieg soll nun die
       Situation entschärft werden. Bei einer Aktiengesellschaft entscheidet ein
       Vorstand über die Geschäfte, die Aktionäre haben nur sehr bedingt
       Mitspracherecht. Die Anteile der bisherigen Kommanditisten würden im
       gleichen Verhältnis 61:39 auf die Aktiengesellschaft übertragen.
       
       15 Jan 2014
       
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