# taz.de -- Herausgabe von Nutzerdaten: Der Maulkorb wird nur gelockert
       
       > Die US-Regierung versucht die Internetkonzerne zu beschwichtigen. Sie
       > dürfen nun etwas klarer sagen, wie oft Behörden Kundendaten verlangen.
       
 (IMG) Bild: Noch mehr heiße Luft – ein Ventilatorensystem in einem Google Datencenter in Oklahoma.
       
       WASHINGTON dpa | Die US-Regierung hat gegenüber großen amerikanischen
       Internetfirmen in der Geheimdienstaffäre leichte Zugeständnisse gemacht.
       Sie dürfen künftig etwas genauere Angaben veröffentlichen, wie oft Behörden
       die geheime Herausgabe von Nutzerdaten unter Hinweis auf die Nationale
       Sicherheit verlangen oder auf welcher rechtlichen Grundlage das geschieht,
       wie das Justizministerium in Washington am Montag mitteilte.
       
       [1][Unternehmen wie Google und Microsoft] hatten sich mit Rechtsklagen
       gegen die Regierung für mehr Transparenz starkgemacht. Die Einigung
       bewerteten sie als einen ersten Erfolg. Es müssten aber weitere Reformen
       folgen.
       
       Die Einigung verbietet den amerikanischen Technologiegrößen aber immer noch
       weitgehend, Details über die geheimen Anträge auf Herausgabe von
       Nutzerdaten zu veröffentlichen. Allerdings können sie nun die
       Größenordnung, in der das geschieht, ein wenig besser verdeutlichen. Dabei
       müssen sie sich aber für eine von zwei Varianten entscheiden.
       
       Entweder dürfen sie nun die Gesamtzahl aller Behörden-Nachfragen mit Bezug
       zur nationalen Sicherheit in Schritten von jeweils 250 Anträgen nennen.
       Bisher mussten sie mit allen anderen Behörden-Anfragen in 1000er-Spannen
       zusammengerührt werden. Damit könnte klarer werden, wie oft tatsächlich
       Nutzerdaten an Geheimdienste übergeben werden.
       
       Alternativ dürfen die Internetfirmen nun aufschlüsseln, worauf die Anträge
       rechtlich beruhen. Das kann ein sogenannter geheimer Nationaler
       Sicherheitsbrief der Bundespolizei FBI sein, ein Beschluss eines
       Geheimgerichts oder ein Erlass einer anderen Behörde. Bei dieser Variante
       dürfen die Unternehmen jedoch weiter nur mit der 1000er-Spanne arbeiten.
       Die Zahlen bleiben dadurch verschwommener.
       
       ## Apple übergab Kontaktinformationen der Kunden
       
       Die Firmen dürfen nun auch die Anzahl der sogenannten „Selektoren“
       veröffentlichen, die von der Regierung genannt wurden. Dabei handelt es
       sich etwa um E-Mail-Adressen, Nutzernamen oder Internet-Adressen, nach
       denen die Datenbestände durchforstet werden. Generell dürfen sie Daten aber
       nur mit mindestens sechsmonatiger Verzögerung jedes halbe Jahr publizieren.
       Über die ersten Anträge an ein Unternehmen darf erst nach einer Frist von
       zwei Jahren berichtet werden.
       
       [2][US-Präsident Barack Obama hatte eine solche] Änderung in seiner Rede
       zum NSA-Skandal am 17. Januar angekündigt. Vorausgegangen waren laute
       Beschwerden der Technologiefirmen, dass sie gesetzlich gezwungen seien,
       über die Anfragen zu schweigen. Sie argumentierten, die Informationspolitik
       der Regierung setze das Vertrauen der Kunden in ihre Dienste aufs Spiel.
       
       [3][Apple teilte am Montag unmittelbar nach der Regeländerung mit], vom 1.
       Januar bis zum 30. Juni 2013 zwischen null und 249 Anfragen mit Bezug zur
       die Nationale Sicherheit erhalten zu haben. Wenn eine solche Aufforderung
       als Nationaler Sicherheitsbrief komme, müssten der Regierung sogenannte
       Transaktionsdaten übergeben werden, erläuterte Apple. Dazu gehörten die
       Kontaktinformationen des Kunden. Inhalte hingegen würden dagegen nicht
       übermittelt.
       
       28 Jan 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Chefs-von-Netzkonzernen-bei-Obama/!129603/
 (DIR) [2] /Reaktion-auf-Obamas-Rede-zur-NSA/!131259/
 (DIR) [3] http://www.apple.com/pr/pdf/140127upd_nat_sec_and_law_enf_orders.pdf
       
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       vier.