# taz.de -- Anwalt gegen Polizeigewerkschaftler: Lügenvorwurf mit Folgen
       
       > Neues aus dem Gefahrengebiet: Anwalt Andreas Beuth hat Strafanzeige gegen
       > den Landeschef der Polizeigewerkschaft Joachim Lenders gestellt.
       
 (IMG) Bild: Waren es bloß Fußballfans? In Sachen Angriff auf die Davidwache will Rechtsanwalt Andreas Beuth nicht „Lügner“ genannt werden.
       
       HAMBURG taz | Der Rechtsanwalt Andreas Beuth schlägt nach den persönlichen
       Anfeindungen nun juristisch zurück: Seine Kanzlei-Kollegin Ingrid
       Witte-Rohde hat für ihn Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den
       Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Joachim Lenders,
       gestellt, „wegen aller in Betracht kommender Delikte“ im Bereich der
       Beleidigung. „Die Anzeige stützt sich vor allem auf die Tatbestände der
       Verleumdung und üblen Nachrede“, sagt Witte-Rohde der taz.
       
       Lenders hatte Beuth auf einer Pressekonferenz der DPolG am 10. Januar offen
       als „Lügner“ bezeichnet, weil der Szene-Anwalt die Version der Polizei in
       Zweifel gezogen hatte, nach der am 28. Dezember eine Gruppe von 30 bis 40
       schwarz gekleideten und mit St.-Pauli-Schals vermummten Personen die
       Davidwache angegriffen haben soll.
       
       Die Gruppe soll herausstürmende Polizisten „unvermittelt und gezielt“ mit
       Flaschen und Steinen an der Ecke Davidstraße/Reeperbahn attackiert haben
       und dabei einem Beamten durch einen Schlag mit einem Stein den Kiefer
       gebrochen haben.
       
       Lenders unterstrich die Richtigkeit der Polizeiversion und warf Beuth vor,
       den „hinterhältigen Angriff“ zu „negieren und faktisch als nicht existent
       darstellen“ zu wollen: „Ich bin fassungslos, dass sich ausgerechnet ein
       Rechtsanwalt mit unserer Auffassung nach falschen Tatsachenbehauptungen in
       die Öffentlichkeit begibt und versucht, auf manipulative Art und Weise
       Stimmung gegen die Polizei zu machen.“ Lenders hatte in dem medialen
       Diskurs über „Gewalt gegen Polizisten“ und „linksradikale Gewalttäter“ auch
       ins Gespräch gebracht, dass Polizisten der Gewalt künftig auch mit dem
       Einsatz von Schusswaffen begegnen könnten.
       
       Beuth hatte Anfang Januar aufgrund von Mandanten-Angaben und
       Augenzeugenberichten dargelegt, dass die Personen vor der Wache „nie den
       Plan gehabt“ hätten, „die Wache oder die Beamten zu attackieren“, sagte der
       Anwalt. „Entsprechend hat es zu keinem Zeitpunkt Stein- und Flaschenwürfe
       auf das Reviergebäude gegeben, erst recht nicht auf aus der Wache kommende
       Polizeibeamte.“
       
       ## Große Gelassenheit
       
       Beuth warf der Polizeiführung und den Gewerkschaften eine „bewusst falsche
       Darstellung“ vor, um das „augenscheinliche politische Interesse“ zu
       verfolgen, das wegen des Vorfalls ausgerufene Gefahrengebiet zu
       rechtfertigen, um zusätzliche Stellen und eine höhere Bezahlung bei der
       Polizei durchzusetzen. Beuth geht es vor allem um die politische Dimension
       der Gewerkschaftskampagne. Er könne jedoch seine Mandanten wegen der
       anwaltlichen Schweigepflicht nicht nennen, weil gegen sie aufgrund der
       aufgeheizten Stimmung wegen Landfriedensbruchs und versuchten Totschlags
       ermittelt werde.
       
       Inzwischen hat die Polizei ihre Version korrigiert. Seine schwere
       Verletzung habe der Streifenpolizist bei einem Einsatz in der 200 Meter
       entfernten Seilerstraße erlitten. Unklar ist selbst nach Polizeiaussagen,
       ob der Vorfall überhaupt mit den Geschehnissen vor der Davidwache in
       Verbindung steht. Zudem ist ein Bericht des Landeskriminalamtes bekannt
       geworden, wonach nur feiernde Fußballfans lautstark an der Wache vorbei
       gegangen seien, was sich auch mit Aussagen unbeteiligter Augenzeugen deckt,
       die einen Polizei-Übergriff auf einen Fan beschreiben.
       
       Das politische Kalkül der Polizeigewerkschaften ist jedoch aufgegangen. Die
       Polizei hat zehn Millionen Euro zusätzliche Mittel für die Bezahlung von
       Überstunden, für bessere Beförderungsmöglichkeiten der Beamten und für die
       Zusage zur Besetzung weiterer Stellen bekommen. Lenders zeigte sich
       gegenüber der taz von Beuths Anzeige „überrascht“, sieht dem Verfahren
       aber, wie er sagt, „mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“.
       
       Für Lenders kann es jedoch noch dicker kommen. So erwägt Beuth durchaus
       auch zivilrechtliche Schritte gegen Lenders einzuleiten, etwa eine
       Unterlassungsklage oder Schadenersatzansprüche wegen Rufschädigung, wobei
       Beuth anmerkt: „Von Lenders beschimpft zu werden, schadet in gewissen
       Mandantenkreisen sicherlich nicht, im Allgemeinen sehe ich es aber als
       Rufschädigung an.“
       
       30 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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