# taz.de -- Hartz-IV vor Bundessozialgericht: Mehr als der Rückkaufwert
       
       > Wegen zweier Monaten Hartz-IV-Bezug soll eine Frau ihre
       > Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Die Frau wehrt sich – mit einem
       > Teilerfolg.
       
 (IMG) Bild: Bei der Hartz-IV-Berechnung zählt mehr als nur der Rückkaufwert einer Lebensversicherung.
       
       KASSEL/SCHLESWIG dpa | Die Anrechnung bestimmter Lebensversicherungen als
       Vermögen bei Hartz-IV-Empfängern bleibt vorerst ungeklärt. Das
       Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verwies am Donnerstag einen
       entsprechenden Streit an das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (LSG)
       zurück. Im konkreten Fall hatte das zuständige Jobcenter einer Frau aus
       Nordfriesland Hartz IV nicht bewilligt, weil sie eine Lebensversicherung im
       Rückkaufwert von 6500 Euro hatte.
       
       Das LSG hatte entschieden, dass der Verlust von 16,7 Prozent bei der
       Auflösung der Versicherung zumutbar sei. Dem folgte das BSG nicht: Statt
       nur auf den Rückkaufwert zu achten, müssten auch die Laufzeit des
       Vertrages, die Ablaufleistung oder die Kündigungsfrist berücksichtigt
       werden, urteilten die Richter. Das LSG muss nun neu verhandeln.
       
       Der BSG-Senat ließ in der Verhandlung offen, ob es überhaupt möglich ist,
       einen bestimmten Prozentsatz an vertretbarem Verlust festzusetzen. Der
       Streitfall betrifft nur Verträge, die nicht bereits bis zum Rentenalter
       festgelegt sind.
       
       Zudem fehle es im LSG-Urteil an Feststellungen wegen einer möglichen
       besonderen Härte, urteilten die höchsten deutschen Sozialrichter. Denn die
       Frau war nur für zwei Monate auf Hartz IV angewiesen, danach hatte sie
       einen Job.
       
       „Die Zurückverweisung ist ein Erfolg. Was dann wird, ist die spannende
       Frage“, sagte der Anwalt der Frau. Er betonte, er habe sich einen festen
       Wert gewünscht. „Ein Sechstel ist eine Menge, und das fließt nur der Bank
       zu.“
       
       Der Vertreter des Kreises in Nordfriesland hatte dagegen argumentiert,
       einen unwirtschaftlichen Rückkaufwert könne es nicht geben, denn alles habe
       genau den Preis, den ein anderer für etwas zu bezahlen bereit sei.
       
       20 Feb 2014
       
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