# taz.de -- Die Nordkirche wird ein bisschen offener: Homosexuelle Liebe im Pfarrhaus
       
       > Die Landessynode der Nordkirche gibt schwulen und lesbischen PastorInnen
       > dieselben Rechte wie Hetero-Pfarrern. Nicht verpartnerte Paare sind nicht
       > erlaubt.
       
 (IMG) Bild: So sie verpartnert sind und einer von ihnen Pastor, darf dieses Paar künftig offiziell in einem Pastorat der Nordkirche leben.
       
       BREMEN taz | Die Öffnung der lutherischen Pfarrhäuser für
       gleichgeschlechtliche Paare hat die Landessynode der Nordkirche jetzt mit
       großer Mehrheit beschlossen. Das bedeutet, dass neben der Ehe von Mann und
       Frau künftig auch andere Lebens- und Beziehungsformen im Pfarramt möglich
       sind.
       
       Somit ist es schwulen und lesbischen PastorInnen in Hamburg,
       Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern nun rechtlich möglich,
       gemeinsam mit ihren PartnerInnen im Pfarrhaus zu leben. Voraussetzung dafür
       ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Mathias Benckert, Pressesprecher
       der Nordkirche, sagte, dass dieser Entscheidung keine kontroverse Debatte
       vorausging.
       
       Zu den InitiatorInnen des Beschlusses gehört [1][Pastor Nils Christiansen].
       Er zeigte sich erfreut, dass von den 156 Stimmberechtigten nur zwei gegen
       den Entwurf stimmten. Christiansen ist Sprecher des Konvents schwuler und
       lesbischer TheologInnen der Nordkirche (KonsulT) und war 2011 Mitgründer
       des „Bündnis Lebensformen Nordkirche“. „Wir wollen einen Prozess anzetteln,
       der die faktisch gelebte Diversität der Lebensformen anerkennend aufnimmt“,
       sagt Christiansen, der den ersten Entwurf des Gesetzestextes selbst
       formuliert hat. Die Diversität der Gesamtgesellschaft spiegele sich längst
       in seiner Kirche wider: „Uns geht es dabei nicht nur um die Homo-Frage.“
       
       Der Bischofsrat der Nordkirche hat sich den Gesetzesentwurf zu eigen
       gemacht und außer einer Vorbemerkung unverändert in die Landessynode
       eingebracht. Womöglich konnte der Entwurf am Wochenende nur verabschiedet
       werden, weil er moderat und konsensorientiert formuliert wurde. Die
       Nordkirche, die sich vor knapp zwei Jahren neu gründete, muss in ihren
       Gremien die vielfältigen gesellschaftlichen und theologischen Realitäten
       der drei Vorgängerkirchen vereinen. Zum Beispiel sagt der konservative
       Bischof Hans-Jürgen Abromeit, dass eine Segnung aus seelsorgerlichen
       Gründen im Einzelfall möglich sei, jedoch nicht „die Segnung einer
       homosexuellen Partnerschaft als Institution“.
       
       „Für uns war diese Entscheidung nur ein Zwischenschritt“, sagt
       Christiansen. Der Hamburger Pastor hofft, dass schon 2017 alle
       unterschiedlichen Lebensformen, etwa unverheiratete oder transsexuelle
       Paare, praktisch und kirchenrechtlich akzeptiert werden.
       
       ## Es gibt keine Segnung erster und zweiter Klasse
       
       Die Nordkirche ist in dieser Frage keine Vorreiterin. So können
       gleichgeschlechtliche Paare in den [2][Landeskirchen Braunschweig] und
       Hannover bereits im Pfarrhaus leben. Die Landeskirche Kurhessen-Waldeck hat
       im Jahr 2013 sogar gesetzlich festgeschrieben, dass Segnungen homosexueller
       Paare wie Ehen auch in den Kirchenbüchern zu dokumentieren sind.
       
       In der Nordkirche gilt noch immer die Empfehlung aus dem Jahr 2000,
       Segnungen „äußerlich zurückhaltend“ zu gestalten und nicht im regulären
       Gottesdienst durchzuführen. Dies sei theologisch nicht begründbar, so Nils
       Christiansen: „Es gibt keine Segnung erster und zweiter Klasse.“ In der
       Praxis befolgen die Empfehlung laut Christiansen weder die Gemeinden noch
       die Pröpste. Bisher sind kirchenrechtlich Segnungen schwuler und lesbischer
       Paare nur auf dem Gebiet der ehemaligen Landeskirche Nordelbien, nämlich in
       Hamburg und Schleswig-Holstein, möglich.
       
       In Pommern und Mecklenburg ist die Zustimmung von Propst und Gemeinderat
       Voraussetzung. In Ausnahmefällen wurden Segnungen so verhindert.
       Nordkirchen-Sprecher Benckert ist sich sicher, dass die Landessynode im
       kommenden Jahr die grundsätzliche Möglichkeit zur Segnung homosexueller
       Paare verabschiedet. Allerdings kann er nicht ausschließen, dass Gemeinden
       auch dann im Einzelfall dazu nicht bereit sein werden.
       
       4 Mar 2014
       
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 (DIR) [1] http://www.die-nachfolger.de/beruf.ung/card.christiansen/index.html
 (DIR) [2] http://www.landeskirche-braunschweig.de/meldung_archiv/Artikel/6749.html?no_cache=1
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kornelius Friz
       
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