# taz.de -- Bremer Klimaschutzgesetz: Klimaschutz wird verbindlich
       
       > Bremens eigenes Klimaschutzgesetz beinhaltet wenig neue Vorhaben, aber
       > der Umweltsenator hält es für „ambitioniert“.
       
 (IMG) Bild: Obwohl das Stahlwerk als Kohlendioxid-Schleuder aus der Klima-Bilanz herausgerechnet wird, ist Bremens CO2-Reduzierung bisher eher gering
       
       Bremen will als drittes Bundesland nach NRW und Baden-Württemberg ein
       eigenes Klimaschutzgesetz verabschieden. Den Entwurf für ein „Klimaschutz-
       und Energiegesetz“ hat Umweltsenator Joachim Lohse (Die Grünen) am Dienstag
       vorgestellt. Angestrebt wird, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu
       reduzieren und bis 2050 Strom und Wärme vollständig aus erneuerbaren
       Energien zu gewinnen. Obwohl die Stahlindustrie in Bremen von den
       Regelungen ausgenommen wird, bezeichnet selbst Lohse diese Pläne als
       „ambitioniert“.
       
       Neu sind die freilich nicht, denn sie sind bereits im „Klimaschutz- und
       Energieprogramm 2020“ des Senats aus dem Jahr 2009 festgeschrieben sowie im
       rot-grünen Koalitionsvertrag. „Durch die Gesetzesform wird das allerdings
       jetzt auch verbindlich gemacht“, sagt Lohse mit Blick auf die nächsten
       Bürgerschaftswahlen.
       
       Ein „Klimaschutzmanagement“ soll das Land und die Kommunen bei der
       Umsetzung der Ziele unterstützen, die Einhaltung der Klimaschutzziele soll
       durch die Verpflichtung zur regelmäßigen Wiedervorlage gewährleistet
       werden, auch das C02-Monitoring wird gesetzlich verbindlich, „mit dem
       Auftrag an den Senat, gegebenenfalls auch nachzusteuern“, so Lohse.
       
       Das tut schon jetzt Not, denn die letzten Zahlen des Statistischen
       Landesamtes sind nicht besonders erfreulich: Insgesamt hat sich von 1990
       bis 2011 der C02-Ausstoß in Bremen nur um knapp 11 Prozent verringert,
       wobei der Strombedarf der bremischen Wirtschaft sogar stagniert. Viele
       Änderungen seien allerdings laut Lohse dort noch nicht erfasst wie das im
       November 2011 in Betrieb genommene Wasserkraftwerk; „Neuere, belastbare
       Zahlen erwarten wir innerhalb der nächsten vier Wochen.“ Trotzdem räumt
       auch er ein, dass angesichts der letzten Bilanz die Einsparpläne von 40
       Prozent bis 2020 „sehr ambitioniert“ seien.
       
       Die im Gesetz festgeschriebenen energetischen Anforderungen an öffentliche
       Gebäude beinhalten gängige Praxis: „Bremen hat bereits jetzt eine
       Energierichtlinie, an die sich alle Ressorts halten müssen – insofern
       verursacht das Gesetz dem Land keine neuen und zusätzlichen Kosten“, so
       Lohse.
       
       ## Kein Rechtsanspruch auf Förderung
       
       Gebäude, die sich nicht in öffentlicher Hand befinden, erhalten zur
       energetischen Sanierung Fördermittel vom Land – aber auch nur, sofern das
       finanziell machbar ist: In Paragraf 12 des Entwurfs heißt es: „Die
       Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein
       Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.“ Und die Bezahlbarkeit von
       Mieten in teuren energetischen Neubauten ist laut Lohse durch das
       Wohnraumförderprogramm sowie die 25-Prozent-Quote für sozialen Wohnbau
       gewährleistet.
       
       Der Entwurf kommt nun zur Abstimmung in die anderen Ressorts und in die
       Bürgerschaft, in Kraft treten könnte das Gesetz Anfang 2015:
       „Grundsätzliche Debatten erwarte ich darüber eigentlich nicht“, so Lohse.
       
       18 Mar 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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