# taz.de -- Hund Pico vor dem Amtsgericht München: Kläffer nicht im Zeugenstand
       
       > Das Amtsgericht München setzt den Prozess um Pico fort, der den
       > Volkstrauertag 2013 gestört haben soll. Der Hund selbst wird nicht
       > vernommen.
       
 (IMG) Bild: Laut und antimilitaristisch: Hund Pico am Donnerstag in München.
       
       MÜNCHEN taz | Die Justiz hat vorgesorgt: Als der Antimilitarist Christian
       S. am Donnerstagnachmittag vor dem Amtsgericht München erscheint, sichern
       sieben Beamte den Verhandlungsraum. Wenig später erweist sich das
       Sicherheitsaufgebot als übertrieben: Tumulte bleiben aus, als Richter
       Jürgen Hanselmann den zweiten Prozesstag schon nach einer Minute beendet.
       Pico, Terrier-Mischling und mutmaßlicher Bundeswehrgegner, wird nicht in
       Augenschein genommen. Es sei „empirisch nicht eindeutig überprüfbar", ob
       der Hund auf Kommando bellen kann.
       
       Seit Ende März muss sich der Besitzer des antimilitaristischen Kläffers vor
       Gericht verantworten. Der Vorwurf: eine Ordnungswidrigkeit am
       Volkstrauertag 2013. Gewerkschaftsmitarbeiter Christian S. hatte seinen
       Hund damals in den Münchner Hofgarten geführt. Dort findet traditionell die
       Gedenkfeier der Kriegsgräberfürsorge statt: Der bayerische Innenminister
       hält eine Rede, eine Polizeikapelle spielt die Nationalhymne und Soldaten
       der Bundeswehr legen Kränze nieder. Auch ultrarechte Burschenschaften
       standen bis vor wenigen Jahren auf der offiziellen Gästeliste.
       
       Im November 2013 beobachtete Christian S. die Veranstaltung gemeinsam mit
       einigen anderen Kriegsgegnern und seinem Hund. Als die Polizeikapelle im
       Hofgarten aufmarschierte, begann dieser wie auf Kommando zu bellen. Erst
       nach Ende der Veranstaltung gab er wieder Ruhe. Dem Mischling sei die
       Marschmusik zu laut gewesen, behauptet der Hundehalter.
       
       Trotzdem schickte ihm das Münchner Kreisverwaltungsreferat im Dezember 2013
       einen Bußgeldbescheid über 100 Euro, zuzüglich 28,50 Euro Gebühren. Das
       „laute und anhaltende Hundegebell" habe die Teilnehmer der Gedenkfeier
       „erheblich belästigt". Der Besitzer hätte seinen Hund deshalb beruhigen
       oder wegführen müssen.
       
       Weil sich Christian S. weigerte, das Bußgeld zu bezahlen, steht er nun vor
       Gericht. Den dritten Verhandlungstag in der Causa Pico hat Richter
       Hanselmann für den 6. Mai angesetzt. Dann voraussichtlich im Zeugenstand:
       Der Chef einer Hundeschule, der sich zur Tatzeit in der Nähe befand, sowie
       der Einsatzleiter der Polizei. Dessen Aussage könnte den Prozess
       entscheiden. Laut Verteidigung forderte die Polizei den Angeklagten zu
       keinem Zeitpunkt auf, seinen Hund zum Schweigen zu bringen. Sollte der
       Einsatzleiter diese Angabe bestätigen, könnte Hundebesitzer Christian S. am
       Ende des dritten Prozesstags freigesprochen werden.
       
       17 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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