# taz.de -- Totes Flüchtlingsbaby in Hannover: Folge eines Fehlers im System
       
       > Die Kinderklinik in Hannover, die eine Ghanerin, deren Baby später starb,
       > wegen fehlender Papiere weggeschickt haben soll, weist die Vorwürfe
       > zurück.
       
 (IMG) Bild: Beruft sich auf schlechte Verständigung mit der Mutter: Kinderklinik Auf der Bult in Hannover.
       
       HANNOVER taz | Ein vier Wochen altes Flüchtlingsbaby ist gestorben. Die
       Kinderklinik „Auf der Bult“ in Hannover habe sie und ihren Sohn
       weggeschickt, weil sie keinen Krankenschein vorlegen konnte. So sagt es die
       aus Ghana stammende Mutter. Klinikdirektor Thomas Beushausen weist den
       Vorwurf zurück.
       
       Die Klinik schicke keine Kinder weg und das Versicherungsverhältnis hätte
       man später geklärt. Die Verständigung sei jedoch „sehr schwer“ gewesen, die
       drei betreuenden Mitarbeiterinnen hätten keinen Notfall gesehen, und die
       Mutter sei noch vor der Behandlung ihres Sohnes verschwunden.
       
       Aussage steht also gegen Aussage und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Doch
       egal, ob die Klinik sich nun „gemäß den professionellen Standards“
       verhalten hat, wie Beushausen sagt, oder nicht: Der Fall macht einen Fehler
       im System deutlich und zeigt, wie sehr Flüchtlinge mit gesundheitlichen
       Problemen auch vom Glück abhängig sind. Vom Glück, an die Richtigen zu
       geraten.
       
       An solche etwa, die zufällig ihre Sprache verstehen oder an jene, die einen
       Notfall auch wirklich erkennen können. Nicht selten sitzt am Empfang der
       Notaufnahmen aber kein medizinisches Personal mehr, sondern Mitarbeiter aus
       der Verwaltung, die sich vor allem um Aufnahmeformalia wie eben die
       Versicherungsfrage kümmern.
       
       „Auch wenn es seltener zu solch dramatischen Folgen kommt, ist das Problem
       schon im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben“, sagt Kai Weber vom
       Flüchtlingsrat Niedersachsen.
       
       Das regelt, dass Flüchtlingen neben einer Notfallbehandlung nur
       lebensnotwendige medizinische Leistungen bezahlt werden – wenn sie sich
       vorher einen Krankenschein besorgt haben. „Die Ärzte wissen so oft nicht,
       für welche Behandlungen die Kosten erstattet werden und deshalb zögern
       sie“, sagt Weber.
       
       Helfen könnte eine elektronische Gesundheitskarte nach Bremer Vorbild. Die
       rot-grüne Regierung will nun prüfen, ob ein solches System auch für
       Niedersachsen infrage kommt.
       
       18 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Florian Lucks
 (DIR) Ilka Kreutzträger
       
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