# taz.de -- Gesetzgebung in Brunei: Scharia-Strafrecht verschärft
       
       > Foltern in Gottes Namen: Im südostasiatischen Sultanat sind
       > Peitschenhiebe, Steinigungen und Amputationen ab sofort de jure erlaubt.
       
 (IMG) Bild: Bruneier haben ab sofort noch mehr Gründe zu beten.
       
       BANDAR SERI BEGAWAN afp | Im südostasiatischen Sultanat Brunei wird von
       Donnerstag an das strenge Strafrecht der islamischen Scharia eingeführt.
       Die neuen Rechtsvorschriften würden schrittweise eingeführt, erklärte
       Sultan Hassanal Bolkiah am Mittwoch.
       
       Eigentlich sollte das Scharia-Strafrecht in dem mehrheitlich muslimischen
       Königreich bereits vor einer Woche starten. Der Termin wurde jedoch
       zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Bolkiah, dessen Familie das rund
       400.000 Einwohner zählende Königreich seit sechs Jahrhunderten streng
       autoritär führt, hatte die Einführung der Scharia im Oktober angekündigt.
       
       Menschenrechtsorganisationen äußerten scharfe Kritik an den Plänen. Das
       UN-Hochkommissariat für Menschenrechte zeigte sich Anfang April „zutiefst
       besorgt". Auch in der Bevölkerung, die den König traditionell als
       unanfechtbare Autorität akzeptiert, gab es Kritik. „Die Theorie besagt,
       dass Allahs Gesetz hart und unfair ist, aber Allah selbst hat gesagt, dass
       sein Gesetz tatsächlich fair ist“, sagte der Sultan nun in Reaktion auf die
       Kritik. Die Behörden versicherten, es würden strenge Kriterien bei der
       Anwendung der Körperstrafen gelten und Richter hätten weiten Spielraum bei
       ihrer Verhängung.
       
       Das Scharia-Recht sieht für eine Reihe von Gesetzesverstößen sogenannte
       Körperstrafen wie Steinigung und die Amputation von Gliedmaßen sowie
       Peitschenhiebe vor. In Brunei wird der Islam seit langem deutlich
       konservativer ausgelegt als in seinen muslimischen Nachbarstaaten
       Indonesien und Malaysia.
       
       Schon bisher ist das Rechtssystem Bruneis ist zweigleisig: Es verbindet
       seit der britischen Kolonialzeit eine zivilrechtliche Gerichtsbarkeit nach
       britischem Vorbild mit einer Scharia-Rechtsprechung für Fragen des
       Familienrechts. Im Strafrecht galt die Scharia bisher nicht.
       
       1 May 2014
       
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