# taz.de -- Nach dem Urteil gegen Uli Hoeneß: Steuerbetrüger zur Kasse, bitte!
       
       > Es wird ernst für Steuerhinterzieher: Zwar bleibt die strafbefreiende
       > Selbstanzeige bestehen. Doch wer betrügt und Reue zeigt, muss künftig
       > mehr blechen.
       
 (IMG) Bild: Schon ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro soll bald ein Strafzuschlag erhoben werden.
       
       STRALSUND dpa |Steuerbetrüger in Deutschland haben nur noch wenige Monate
       Zeit, sich beim Fiskus weitgehend schadlos zu offenbaren. Die
       Finanzminister der Länder beschlossen am Freitag auf ihrer Tagung in
       Stralsund, an der umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige festzuhalten.
       Doch sollen zum 1. Januar 2015 die steuerrechtlichen Strafzuschläge erhöht
       werden, die auf Steuerschulden aus illegalen Auslandskonten zu zahlen sind.
       
       Selbstanzeigen und eine vollständige Offenlegung der Konten sind
       Voraussetzung dafür, dass der Staat von strafrechtlichen Verfahren absieht.
       Nach früheren Angaben des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz, Norbert
       Walter-Borjans (SPD/Nordrhein-Westfalen), gab es in den zurückliegenden
       vier Jahren bundesweit 70.000 Selbstanzeigen und dadurch knapp drei
       Milliarden Euro Einnahmen für den Staat. Vor allem der Ankauf von Daten-CDs
       zu illegalen Auslandskonten ließt die Selbstanzeigen sprunghaft steigen.
       
       Nach dem einhelligen Willen der Minister sollen künftig schon ab einer
       hinterzogenen Summe von 25.000 Euro 10 Prozent Zuschlag erhoben werden, von
       100.000 Euro an 15 Prozent und ab einer Million 20 Prozent. Bisher wird
       generell erst ab 50.000 Euro ein Zuschlag von 5 Prozent erhoben. Die
       Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre
       verdoppelt werden. Fällig wird auch weiterhin ein Hinterziehungszins von 6
       Prozent pro Jahr.
       
       Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstütze die von seinen
       Länderkollegen beschlossenen Eckpunkte, hieß es. In Abstimmung mit ihnen
       werde ein Gesetz erarbeitet, das Anfang 2015 in Kraft trete.
       
       9 May 2014
       
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