# taz.de -- Nach 88 Zeitverträgen in 17 Jahren: Post stellt Zustellerin endlich fest an
       
       > Ewig in befristeten Jobs für die Post AG: Eine Frau aus
       > Mecklenberg-Vorpommern hatte davon die Nase voll und klagte. Das
       > Verfahren endete jetzt mit einem Vergleich.
       
 (IMG) Bild: Der Richter (l.) in Schwerin freut sich ebenso wie die Klägerin über die Einigung mit der Post AG
       
       SCHWERIN dpa | Nach insgesamt 88 Zeitverträgen über eine Dauer von 17
       Jahren will die Post einer Zustellerin jetzt einen unbefristeten
       Arbeitsvertrag anbieten. Der Prozess um eine Klage der Frau aus
       Mecklenburg-Vorpommern endete am Freitag am Arbeitsgericht Schwerin
       überraschend mit einem Vergleich. Die Post AG bot der 41-Jährigen dabei ein
       unbeschränktes Arbeitsverhältnis ab dem 1. Juli an.
       
       Die Beschäftigte hatte gegen das Unternehmen geklagt, weil ihr nach
       wiederholten Befristungen seit 1997 ein Anschlussvertrag im April versagt
       worden sei. Der nun vereinbarte Vergleich kann von beiden Seiten bis zum
       25. Juni widerrufen werden.
       
       Das Angebot zur Güte von der Deutschen Post überraschte die Klägerin und
       ihren Anwalt. Damit habe niemand gerechnet, sagte der Jurist. Die
       Prozessbevollmächtigte des Bonner Konzerns bot der ehemaligen Mitarbeiterin
       einen unbefristeten Vertrag über 38,5 Wochenstunden in der Entgeltgruppe
       drei an.
       
       Die Post verzichte auf die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz, hieß
       es. Die Betriebszugehörigkeit der Frau solle allerdings nicht seit 1997,
       sondern erst seit dem 1. März 2009 anerkannt werden. Grund seien
       mehrjährige Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses. Die Klägerin hatte
       diese mit Elternzeiten für ihre Kinder begründet.
       
       Die Zustellerin zeigte sich nach dem knapp 30-minütigen Termin sprachlos:
       Sie könne es noch gar nicht begreifen, dass sie wieder arbeiten dürfe.
       Allerdings ist der Arbeitsort in dem Angebot nicht festgelegt. Sei er für
       seine Mandantin nicht annehmbar, müsse er die Einigung widerrufen, sagte
       der Anwalt. Dann setze das Gericht einen Verhandlungstermin im Oktober an,
       sagte der Vorsitzende Richter.
       
       13 Jun 2014
       
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