# taz.de -- Persönliche Daten im Internet: Google löscht erste Suchergebnisse
       
       > Die Suchmaschine Google hat begonnen, Einträge auf Antrag von Bürgern zu
       > löschen. Der Konzern kommt damit einem Urteil des Europäischen
       > Gerichtshofes nach.
       
 (IMG) Bild: Google vergisst nichts – außer man bittet darum.
       
       AMSTERDAM ap | Der Internet-Gigant Google hat nach dem vom EU-Gerichtshof
       ausgesprochenen „Recht auf Vergessenwerden“ erste Suchergebnisse gelöscht.
       Das bestätigte Unternehmenssprecher Al Verney am Donnerstag. Zugleich sagte
       er, Google habe einen Rückstand beim Bearbeiten der Löschanträge. Jeder
       Fall müsse einzeln eingeschätzt werden. Nach jüngsten Zahlen haben bisher
       mehr als 50.000 Menschen aus verschiedenen Ländern einen Antrag gestellt,
       um kompromittierende persönliche Informationen aus den Suchergebnissen bei
       Eingabe ihres Namens löschen zu lassen.
       
       Der Europäische Gerichtshof hatte Mitte Mai verfügt, dass Bürger Google
       dazu verpflichten können, Links zu unerwünschten Gegebenheiten aus ihrer
       persönlichen Vergangenheit zu löschen. Google müsse die Verweise tilgen,
       wenn damit das Recht auf Privatsphäre verletzt werde und die Suchergebnisse
       „unangemessen, irrelevant oder nicht länger relevant“ seien, hieß es in dem
       Urteil. Die Internet-Suchmaschine gab am Donnerstag jedoch keine
       Informationen darüber, wie viele der Anträge in diese Kategorie fallen.
       
       Kritiker des Urteils meinen, das Löschen von Suchergebnissen sei Zensur.
       Politiker sowie Kriminelle würden zudem Informationen unterdrücken wollen.
       Die Befürworter argumentieren indes, Google sollte Informationen nicht
       löschen, wenn die Öffentlichkeit ein Anrecht habe, diese zu kennen und
       dieses Recht schwerer wiege als die Privatsphäre.
       
       Das US-Unternehmen kann dabei nur Informationen löschen, die auf seinen
       eigenen Seiten erscheinen. Eine Kontrolle über Angaben auf Webseiten hat
       Google nicht. Das Urteil galt zunächst nur für Bürger aus den 28
       EU-Mitgliedsstaaten. Google hatte das Recht von sich aus, auf die
       europäischen Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
       ausgedehnt.
       
       26 Jun 2014
       
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