# taz.de -- EuGH-Urteil zum Ehegattennachzug: Familie braucht keine Deutschprüfung
       
       > Der Europäische Gerichtshof hat Deutschtests beim Nachzug von Eheleuten
       > aus der Türkei gekippt. Die Regelung erschwere die
       > Familienzusammenführung.
       
 (IMG) Bild: Spaziergänge sind jetzt mit beiden Eltern möglich.
       
       LUXEMBURG afp | Türken, die zum Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen,
       müssen dafür künftig keine Deutschprüfung mehr ablegen. Der 2007
       eingeführte Deutschtest als Voraussetzung des Ehegattenzuzugs sei nicht mit
       einem früheren Abkommen mit der Türkei vereinbar und erschwere die
       Familienzusammenführung, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am
       Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschied. (Az. C-138/13)
       
       Das Gericht verwies zur Begründung auf das Assoziierungsabkommen mit der
       Türkei von 1970, wonach die Einführung neuer Beschränkungen der
       Niederlassungsfreiheit verboten sind. Zudem sei die Familienzusammenführung
       „ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer
       Erwerbstätiger“ und fördere deren Integration in die jeweiligen Staaten.
       
       Der Gerichtshof erkannte zwar an, dass die Bundesregierung mit den
       Deutschtests Zwangsverheiratungen bekämpfen und die Integration fördern
       wolle. Die Regelung gehe aber zu weit, weil das Nichtbestehen eines Tests
       den Nachzug des Ehegatten unmöglich mache, ohne die Umstände im Einzelfall
       zu würdigen.
       
       Im Ausgangsfall hatte ein türkischer Unternehmer und
       Mehrheitsgesellschafter einer GmbH geklagt, der seit 1988 in Deutschland
       lebt. Seiner Frau, einer Analphabetin, war der Ehegattennachzug mehrfach
       verweigert worden, weil sie Deutschtests nicht bestand.
       
       10 Jul 2014
       
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