# taz.de -- Sexting bei Jugendlichen: Lasst den Kindern ihren Spaß
       
       > In den USA soll ein 17-Jähriger ins Gefängnis, weil er seiner Freundin
       > Nacktvideos von sich geschickt hat. Ist Deutschland auch so prüde?
       
 (IMG) Bild: Negative Folgen möglich: „Sexting kann dich berühmt machen. Auch wenn du es gar nicht willst“, warnt eine Schweizer Kampagne.
       
       Wie verklemmt die US-amerikanische Gesellschaft doch ist. Da nutzen
       jugendliche Paare die neuen technischen Möglichkeiten, um ihre Beziehung
       erotisch etwas aufzuhübschen – schon schlägt die Justiz zu. Zuletzt bei
       einem 17-jährigen Jungen aus Virginia. Der hatte seiner 15-jährigen
       Freundin ein Nacktvideo von sich geschickt, nachdem sie ihn ebenfalls mit
       Pornobildchen von sich versorgt hatte. So weit, so privat.
       
       Wenn da nicht die Mutter wäre. Die entdeckte auf dem Handy ihrer Tochter
       die Nacktszenen und zeigte den Jungen wegen Verbreitens
       kinderpornografischer Aufnahmen an. Die übereifrige Polizei ermittelte, die
       Angelegenheit beschäftigt nun die Justiz. Kommende Woche muss der Junge vor
       Gericht erscheinen, ihm drohen mehrere Jahre Haft und lebenslängliche
       Ächtung, weil er künftig in der öffentlichen Liste für „Sexualstraftäter“
       geführt werden könnte.
       
       Gesetze gegen Kinder- und Jugendpornografie sollen junge Menschen schützen,
       sie nicht für private Sexspielchen bestrafen. Die juristische Praxis in den
       USA verfehlt ihre Intention, sie kriminalisiert Menschen für harmloses,
       einvernehmliches Sexting. Laut Studie haben rund ein Viertel der jungen
       US-Amerikaner Erfahrungen mit Sexting. Glücklicherweise mehren sich auch in
       den USA liberale Stimmen, [1][etwa in der] [2][Washington Post], die
       anlässlich des aktuellen Falls fortschrittlichere Gesetze zum Sexting
       fordern.
       
       In Deutschland ist die Gesetzeslage ähnlich rückständig, die praktische
       Bedeutung jedoch gering. Jugendliche, die pornografische Aufnahmen von sich
       verschicken, könnten wegen des Verbreitens von Kinderpornografie belangt
       werden. Allerdings reicht es dafür nicht, die Bildchen und Videos von
       Penissen, Vaginas und Brüsten an den Freund oder die Freundin zu schicken.
       Erst wenn die Aufnahmen „nicht mehr kontrollierbaren Personenkreisen“
       zugänglich gemacht werden, kann es problematisch werden. Zumal es bei
       Kinder- und Jugendpornografie keinen Unterschied macht, ob es Bilder vom
       eigenen oder von fremden Körpern sind.
       
       ## Von unten fotografieren!
       
       Bisher ist aber kein Fall bekannt, dem die deutsche Justiz nachgeht. „Ich
       kann mir auch nicht vorstellen, dass ein einigermaßen vernünftiger
       Staatsanwalt das tun würde“, sagt die Hamburger Anwältin Alexandra Braun.
       Selbst Jungen und Mädchen, die – auf Verlangen – angesextet werden, können
       sich in Deutschland strafbar machen wegen des Besitzes
       kinderpornografischer Schriften. „Lieber schnell löschen“, rät die
       Anwältin. Sie ist sich aber auch hier sicher, dass solche Fälle in
       Deutschland nicht vor Gericht landen würden.
       
       Früher waren es Doktorspiele, provokantes Pimmelzeigen, erste Berührungen
       im Kino. Heute sind es intime Bilder und Videos, die via Smartphone
       verschickt werden. Es sind schlicht neue Möglichkeiten, sich erotisch
       auszutauschen. Solange alles einvernehmlich läuft, ein Mindestmaß an
       Vertrauen vorhanden ist, ist Sexting nicht zu verteufeln. Im Gegenteil.
       
       Lasst den Kindern ihren Spaß. Lasst sie sich in ihren stürmischen ersten
       Beziehungen gegenseitig mit Pornobildchen versorgen. Es ist völlig harmlos.
       Nur ein Tipp: Wer sichergehen will, fotografiert von unten (sieht größer
       aus), gesichtslos und verdeckt eindeutige Körpermerkmale (Tattoos,
       Leberflecke). So kann auch nach dem Ende der ersten Liebe kaum noch etwas
       schiefgehen.
       
       23 Jul 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.washingtonpost.com/opinions/even-without-the-warrant-manassas-sexting-case-is-outrageous/2014/07/16/95cde1ce-0902-11e4-8a6a-19355c7e870a_story.html
 (DIR) [2] http://www.washingtonpost.com/opinions/even-without-the-warrant-manassas-sexting-case-is-outrageous/2014/07/16/95cde1ce-0902-11e4-8a6a-19355c7e870a_story.html
       
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 (DIR) Paul Wrusch
       
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