# taz.de -- Staatsbankrott in Argentinien: Ab August droht die Pleite
       
       > Buenos Aires muss sich bis Ende Juli mit Hedgefonds über
       > Milliardenzahlung einigen. Alte Schulden kann das Land derweil nicht
       > zurückzahlen.
       
 (IMG) Bild: Könnten bald Geschichte sein: argentinische Pesos.
       
       BUENOS AIRES taz | Argentinien droht Ende Juli die Zahlungsunfähigkeit.
       Abermals lehnte ein US-Richter eine einstweilige Verfügung ab, die den
       Schutz argentinischer Geldtransfers über US-Banken gewährt. Argentinien
       kann damit auch weiterhin seine fälligen Tilgungen bei den Gläubigern nicht
       vorzunehmen, die sich an den zwei Umschuldungsprogrammen von 2005 und 2010
       beteiligt hatten.
       
       Die argentinische Regierung hatte dafür Ende Juni insgesamt eine Milliarde
       Dollar bereitgestellt. 539 Millionen Dollar davon wurden auf Konten bei
       zwei US-Banken deponiert. Der New Yorker Richter Thomas Griesa hatte den
       Banken jedoch die Auszahlung untersagt, bevor sich Argentinien nicht mit
       einigen US-Hedgefonds über eine ausstehende Zahlung von 1,3 Milliarden
       Dollar plus Zinsen einigt. Die argentinische Regierung weigert sich jedoch,
       die Summe zu zahlen.
       
       Argentinien droht nun nicht nur die Pfändung dieser Dollareinlagen
       zugunsten der Hedgefonds. Sollte bis Ende Juli keine Lösung gefunden werden
       und die Tilgungen bei den „guten“ Gläubiger nicht erfolgen, wird das
       südamerikanische Land zudem von den Ratingagenturen mit dem Etikett
       „zahlungsunfähig“ versehen werden. „Argentinien ist weder zahlungsunfähig
       noch zahlungsunwillig“, heißt es dagegen aus dem Wirtschaftsministerium in
       Buenos Aires. Allein die US-Justiz verhindere, dass das Land seine Schulden
       ordnungsgemäß tilgen kann.
       
       Fakt ist, dass die Situation heute eine ganz andere ist als im Jahr 2002,
       als sich Argentinien selbst bankrott erklärte. Nach einer schweren
       Wirtschafts- und Finanzkrise hatte Argentinien sich Anfang 2002 als
       zahlungsunfähig eingestuft – und die Rückzahlung seiner Auslandsschulden
       eingestellt.
       
       ## Forderungen aus 2002 noch ausstehend
       
       Mit dem Angebot, den Schuldendienst wieder aufzunehmen, wenn die Gläubiger
       auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen verzichten, wurden 2005 und
       2010 Umstrukturierungsprogramme aufgelegt, an denen sich 92 Prozent der
       Gläubiger beteiligten. Die übrigen 8 Prozent lehnten das Angebot ab.
       
       Mitte Juni hatte der oberste Gerichtshof der USA mit der Ablehnung eines
       Berufungsantrags der argentinischen Regierung im Verfahren um ausstehende
       Auslandsschulden ein Urteil bestätigt. Dieses verpflichtet Argentinien bis
       Ende Juni zur Zahlung von 1,3 Milliarden Dollar plus Zinsen an jene
       Gläubiger, die nicht an den Schuldenumstrukturierungen teilnahmen.
       
       Bei den Forderungen geht es um Anleihen, die vor dem Staatsbankrott 2002
       ausgegeben wurden. Sogenannte Geierfonds aus den USA hatten diese
       Schuldentitel auf dem Kapitalmarkt für einen Preis weit unter dem
       Nominalwert erstanden und vor US-Gerichten die vollständige Bedienung der
       nun fälligen Summe eingeklagt.
       
       Argentinien fürchtet bei einer Zahlung jedoch nicht nur weitere Forderungen
       anderer Gläubiger in Höhe von bis zu 15 Milliarden Dollar. Die Regierung
       beschwört auch die Gefahr, dass die „guten“ Gläubiger ebenfalls
       Nachforderungen stellen könnten. Denn es gibt eine Vertragsklausel in den
       Umschuldungsprogrammen, die den Handlungsspielraum einschränkt. Sie besagt,
       dass Argentinien seinen Gläubigern bis Ende 2014 keine besseren Angebote
       machen darf.
       
       26 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürgen Vogt
       
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