# taz.de -- Reform des Krankenhausgesetzes: Kliniken auf dem Prüfstand
       
       > Gesundheitssenatorin plant engmaschige Qualitätskontrollen in Hamburger
       > Krankenhäusern.
       
 (IMG) Bild: Was auf den Krankenhausfluren passiert, soll bald genauer kontrolliert werden
       
       HAMBURG taz | Bessere Qualität durch mehr Kontrolle – so heißt das Ziel des
       neuen Hamburgischen Krankenhaus-Gesetzes, das der Senat am Dienstag
       beschlossen hat. Alle 35 Hamburger Kliniken werden künftig stärker als
       bislang an ihrer medizinischen Qualität gemessen. Das Leistungsangebot der
       Häuser soll künftig danach ausgerichtet sein, wo eine optimale Versorgung
       der Patienten gewährleistet ist. „Wir wollen damit eine Qualitätsoffensive
       starten“, gibt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) den Kurs
       vor.
       
       Ob die Abteilung einer Klinik personell und technisch besonders gut
       ausgestattet ist und vernünftige Operationsergebnisse liefert, hat in der
       Krankenhaus-Planung bislang kaum eine Rolle gespielt. Der
       Krankenhausplanungsausschuss genehmigt die Bettenanzahl danach, wie viele
       Patienten sich in der entsprechenden Abteilung versorgen ließen.
       
       Die Reform der Gesundheitssenatorin soll das jetzt ändern. „Ob ein
       Krankenhaus etwa bei Hüftoperationen eine Komplikationsrate von 0,2 oder
       3,0 Prozent hat, ist für die Qualität und vor allem für die Patienten
       entscheidend“, sagt Prüfer-Storcks. Angedacht ist deshalb, dass Stationen
       mit einer überdurchschnittlichen Versorgung ihre Kapazitäten weiter
       ausbauen können, während andere Kliniken bestimmte medizinische Leistungen
       gar nicht mehr erbringen sollen.
       
       Für die Kliniken bedeutet das künftig vor allem Spezialisierung. „Nicht
       alle Krankenhäuser sollten alle Behandlungen anbieten“, sagt die Senatorin.
       Behandlungen müssten „in den Abteilungen mit den besten Ergebnissen
       konzentriert werden“. Gerade in sensiblen Bereichen wie der Behandlung von
       Kindern, Unfall-Opfern oder in der Neuro-Chirurgie und Gefäßmedizin sei
       eine optimale Versorgung entscheidend.
       
       Die dieser Planung zugrunde liegenden Mindestanforderungen und
       Qualitätskriterien sollen gemeinsam mit den Krankenhäusern erarbeitet
       werden. Die für die Qualitätssicherung notwendigen Kontrolldaten erhofft
       sich die Senatorin nicht nur von den Kliniken selbst, sondern auch von den
       Krankenkassen und dem bundesweiten Qualitätsinstitut, dessen Einrichtung
       die Bundesregierung beschlossen hat.
       
       Eine weitere wichtige Quelle könnten die Patientenbeschwerdestellen der
       Krankenhäuser sein, deren Unabhängigkeit zukünftig besser gewährleistet
       werden soll. In Zukunft müssen zudem alle Kliniken Qualitätsbeauftragte
       berufen, die sich um die Qualitätssicherung und die Sicherheit der
       Patienten kümmern.
       
       Ein Problem der Neuregelung: Im Rahmen der Kostendämpfung werden immer mehr
       Operationen ambulant in Arztpraxen mit angegliedertem OP-Bereich
       durchgeführt. Diese Praxen werden von der geplanten Qualitätskontrolle aber
       nicht erfasst. „Hier können wir nur hygienische Standards vorgeben“, klagt
       Prüfer-Storcks.
       
       Die Reform muss noch von der Bürgerschaft beschlossen werden, bevor sie
       dann Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll. Hamburg folgt mit seinem
       neuen Gesetz der Diskussion auf Bundesebene – auch die große Koalition in
       Berlin will die Behandlungsqualität zur Richtschnur aller Bedarfsplanungen
       machen.
       
       5 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
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