# taz.de -- Ferienwohnungen: Feriengäste blockieren Wohnungen
       
       > Die Behörden gehen verstärkt gegen die illegale Vermietung von Wohnungen
       > an Touristen vor. Vor allem in Hamburg soll der Wohnungsmarkt geschützt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Urlaub in einer Wohnung: Das Internet macht es leicht, privat eine Ferienwohnung anzubieten.
       
       HAMBURG taz | Im Norden gehen die Behörden seit einiger Zeit verstärkt
       gegen die illegale Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen vor. In
       Hamburg reagiert der Senat darauf, dass die Vermietung an Touristen – seit
       einiger Zeit verstärkt über das Internet – das ohnehin schon zu kleine
       Wohnungsangebot noch knapper macht. Die Touristenorte reagieren auf ein
       Urteil aus dem vergangenen Jahr, das klargestellt hat, dass Ferienwohnungen
       in reinen Wohngebieten eine unzulässige gewerbliche Nutzung darstellen.
       Dagegen wehren sich nun wieder die Vermieter.
       
       In Hamburg kommen beim Problem der Ferienwohnungen zwei Phänomene zusammen:
       der zunehmende Tourismus und die wachsende Einwohnerzahl. Anfang 2012 hatte
       der Verein „Mieter helfen Mietern“ (MHM) Alarm geschlagen: 1.500
       Feriendomizile in Hamburg seien eigentlich Mietwohnungen. Die Urlauber in
       den Wohnungen machten Lärm, brächten Unruhe in die Häuser und verschärften
       die Wohnungsnot.
       
       Wohnungen als Ferienwohnungen zu nutzen, ist nach dem Hamburgischen
       Wohnraumschutzgesetz nur erlaubt, „wenn ein öffentliches oder ein
       berechtigtes Interesse Verfügungsberechtigter oder Nutzungsberechtigter
       vorliegt, welches das öffentliche Interesse am Erhalt der Wohnnutzung
       überwiegt“. Das heißt, die Nutzung als Ferienwohnung muss genehmigt werden,
       es sei denn, jemand vermietet die Wohnung unter, während er im Urlaub ist
       oder im größeren Teil noch wohnt.
       
       Der SPD-Senat schätzte die Zahl der illegalen Ferienwohnungen Mitte 2012
       auf 600 bis 700. Geltend ab Mai 2013 verschärfte er das
       Wohnraumschutzgesetz und erschwerte damit unter anderem die
       Zweckentfremdung als Ferienwohnung. Der Senat stockte die Stellen für die
       Kontrollen von elf auf 14 auf. Künftig sollen schon fahrlässige Verstöße
       gegen das Gesetz und das Anbieten rechtswidriger Ferienwohnungen als
       Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Es droht ein Bußgeld von bis zu
       50.000 Euro.
       
       Nach den neuesten Zahlen des Senats wurden seit Ende 2012 rund 125
       Ferienwohnungen wieder in Mietwohnungen verwandelt. Bei 150 Wohnungen laufe
       das Verfahren. Weitere 100 Fälle werden überprüft.
       
       Eve Raatschen von MHM findet, es habe genutzt, das Problem an die
       Öffentlichkeit zu bringen. „Wir haben ganz viele Reaktionen bekommen von
       Vermietern, die sich geärgert haben“, sagt sie. Wenn ein Wohnungsmarkt so
       eng sei wie in Hamburg, sei diese Art der Geldmacherei nicht in Ordnung. In
       vielen deutschen Städten sei die Vermietung als Ferienwohnung nicht
       verboten.
       
       Auch der rot-grüne Bremer Senat sieht kein Problem. Auf eine Anfrage der
       Linken vor einem Jahr antwortete er: „Auch wenn keine ermittelten Zahlen
       vorliegen, ist in der Praxis keine nennenswerte Anzahl an Umwandlungen von
       Wohnraum in Ferienwohnungen bekannt.“
       
       In der Altstadt von Lübeck dagegen hat sich die „Interessengemeinschaft der
       Ferienvermieter“ mit einem offenen Brief dagegen verwahrt, sie vermieteten
       illegal. „Keiner von uns Vermietern arbeitet im Verborgenen“, heißt es in
       dem Brief. Die Angebote werden vielmehr sogar vom Tourismus-Marketing und
       vom Verkehrsverein vermarktet. 50 von 600 Wohnhäusern der zum
       Unesco-Welterbe gehörenden Altstadt werden nach Schätzung der Stadt an
       Gäste vermietet. Anwohner beklagen sich über Lärm und darüber, dass der
       empfindliche Mikrokosmos der Altstadt zerstört werde.
       
       Gestört werde die Ruhe im Viertel allenfalls von Dauermietern oder
       Touristenführungen, kontern die Vermieter. Für arme Mieter kämen die
       Wohnungen ohnehin nicht in Frage. Und einen Bebauungsplan, der reines
       Wohnen vorschriebe, gebe es auch nicht.
       
       In vielen Touristenorten Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns
       gibt es solche Bebauungspläne. Einige Gemeinden haben Hausbesitzern
       verboten, ihre Immobilien an Feriengäste zu vermieten.
       
       6 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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