# taz.de -- Debatte um Ausländergesetze: Abschieben oder überwachen?
       
       > In der CDU/CSU mehren sich die Stimmen, die radikale Islamisten schneller
       > abschieben wollen. Die Grünen denken über eine Begrenzung der
       > Bewegungsfreiheit nach.
       
 (IMG) Bild: Salafisten verteilen den Koran.
       
       BERLIN afp | Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach will im Kampf gegen den
       Islamismus die rechtlichen Hürden zur Ausweisung straffällig gewordener
       Ausländer senken. „Die Hürde für Ausweisung und Abschiebung ausländischer
       Staatsbürger liegt zu hoch“, sagte der Vorsitzende des
       Bundestags-Innenausschuss der Berliner Zeitung vom Montag. Beides solle
       schon erfolgen können, wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe von mindestens
       einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist. Bisher liegt die Hürde bei
       drei Jahren. „Insofern plädiere ich dafür, Paragraph 53 des
       Ausländergesetzes zu ändern.“
       
       Ändern will Bosbach auch den Paragraph 54 des Ausländergesetzes. In ihm
       heißt es, ein Ausländer werde in der Regel dann ausgewiesen, wenn er sich
       bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder
       öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft. Dies solle auch für die Verfolgung
       religiöser Ziele gelten.
       
       „Wir dürfen nicht an der falschen Stelle tolerant sein“, sagte Bosbach
       weiter. „Die Freiheitsrechte, die der Staat gewährt, dürfen nicht dazu
       benutzt werden, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung anzugreifen
       und gegen Andersgläubige zu hetzen.“ Zuvor hatte Bayerns Innenminister
       Joachim Hermann (CSU) die Ausweisung ausländischer radikaler Islamisten
       gefordert.
       
       Aus der SPD gibt es ablehnende Stimmen zu diesem Vorschlag, auch die Grünen
       lehnen Verschärfungen ab. „Der bunte Strauß an Forderungen aus der Union
       von Ausbürgerung bis Einreiseverweigerung zeigt, man will Stimmung machen
       und hat kein Konzept“, sagte der innenpolitische Sprecher der
       Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, dem Kölner Stadt-Anzeiger vom
       Montag. „Statt dergleichen absurden Maßnahmen können hingegen
       Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Einzelfall eine geeignete Maßnahme
       zur Gefahrenabwehr sein.“ Dies könne mit dem Entzug des Reisepasses und
       einem gut sichtbaren Sperrvermerk zu seiner räumlichen Begrenzung auf dem
       Personalausweis erreicht werden. „So kann man Verwirrte daran hindern, in
       den 'heiligen Krieg' zu ziehen.“
       
       Das Polizei- und Ausländerrecht erlaube auch Meldeauflagen und
       Überwachungsmaßnahmen, erklärte Beck. Schließlich müsse die Bundesregierung
       stärker auf Prävention bauen, so dass islamistisches Gedankengut keinen
       Nährboden in Deutschland finde.
       
       In Deutschland und anderen europäischen Ländern gibt es Befürchtungen, dass
       beispielsweise nach Syrien ausgereiste Islamisten noch weiter radikalisiert
       und kampferprobt zurückkehren und Anschläge verüben könnten.
       
       11 Aug 2014
       
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