# taz.de -- Mögliche Auslieferung von Assange: Zurück in den „Hort der Freiheit“?
       
       > Auf Julian Assange wartet in Schweden eine U-Haft-Zelle. Selbst wenn
       > gegen ihn Anklage erhoben würde, wäre er wohl bald ein freier Mann.
       
 (IMG) Bild: Befürchtet eine Auslieferung an die USA: Julian Assange in London.
       
       STOCKHOLM taz | Ein Platz in der Zelle einer Untersuchungshaftanstalt und
       ein „Verhör wegen der Tatvorwürfe“. Das erwartet Julian Assange der
       schwedischen Anklagebehörde zufolge, wenn er sich in Großbritannien stellt
       und an Schweden ausgeliefert wird.
       
       Als Häftling würde er dann das Land wiedersehen, das er im August 2010 zu
       Beginn einer Vortragsreise als „Hort der Freiheit“ gelobt hatte und dessen
       Staatsangehörigkeit er damals sogar annehmen wollte. Wovon aber keine Rede
       mehr war, als dieser Besuch eine dramatische Wendung nahm. Zwei Frauen
       zeigten ihn damals wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung an. Weil
       Assange das Land verließ und nicht freiwillig zurückkehren wollte, wurde
       ein europaweiter Haftbefehl ausgeschrieben.
       
       Wie es nach einer Überstellung nach Schweden weitergeht, hängt vom Ergebnis
       der Verhöre mit Assange ab. Bestreitet er die ihm zur Last gelegten Taten,
       dürfte nach Einschätzung vieler Strafrechtsexperten aufgrund der derzeit
       bekannten Beweislage der Vergewaltigungsvorwurf kaum beweisbar sein. Dann
       müsste die Anklagebehörde das Verfahren entweder mangels ausreichenden
       Tatverdachts ganz einstellen oder sie könnte zumindest zum Vorwurf der
       sexuellen Nötigung Anklage erheben.
       
       In diesem Fall – Schwedens Justiz ist schnell – würde es binnen weniger
       Wochen ein entsprechendes Gerichtsverfahren geben. Auf eine mögliche
       Strafe, die Assange bei Verurteilung wegen sexueller Nötigung –
       Höchststrafe 2 Jahre Haft – drohen könnte, würden aber aller
       Wahrscheinlichkeit nach die eineinhalb Jahre gerichtlichen Hausarrest in
       Großbritannien vor seiner Flucht in die Botschaft Ecuadors am 19. Juni 2012
       angerechnet werden. Ähnlich wie im Falle einer vollständigen Einstellung
       des Verfahrens würde er Schweden vermutlich als freier Mann verlassen.
       
       Was aber würde passieren, sollten sich tatsächlich Assanges Befürchtungen
       bewahrheiten und die USA würden von Stockholm seine Auslieferung begehren?
       Ein solches Auslieferungsgesuch müsste an das schwedische Justizministerium
       gerichtet werden. Nach schwedischem Recht darf jedenfalls dann niemand in
       ein anderes Land ausgeliefert werden, wenn ihm aufgrund der Tatvorwürfe
       dort möglicherweise die Todesstrafe droht.
       
       18 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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