# taz.de -- Gericht lehnt Einspruch von Assange ab: Haftbefehl bleibt bestehen
       
       > Schwedens Oberster Gerichtshof lehnt Julian Assanges Berufung gegen den
       > Haftbefehl ab. Vernehmung demnächst in seinem Botschaftsexil.
       
 (IMG) Bild: Julian Assange: An Konferenzen kann er nur zugeschaltet übers Internet teilnehmen.
       
       STOCKHOLM afp | Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seiner Berufung
       gegen den bestehenden Haftbefehl vor dem Obersten Gericht Schwedens
       gescheitert. Das Gericht sehe keinen Grund dafür, den Haftbefehl
       aufzuheben, hieß es am Montag in einer Mitteilung. Die Ermittler hätten
       bereits erste Schritte eingeleitet, um Assange in London zu befragen.
       
       Schweden fordert seit dem Jahr 2010 die Auslieferung Assanges, um ihn zu
       Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung zu verhören.
       Zuletzt bot die schwedische Staatsanwaltschaft dem Wikileaks-Gründer aber
       an, ihn in seinem ecuadorianischen Botschaftsexil in London zu den
       Vorwürfen zu befragen. Assange ist nach Angaben seiner Anwälte dazu bereit.
       
       Nachdem Assange bei der britischen Justiz alle Rechtsmittel gegen das
       Auslieferungsgesuch ausgeschöpft hatte, floh er im Juni 2012 in die
       ecuadorianische Botschaft in London. Er bezeichnet die gegen ihn erhobenen
       Vorwürfe als politisch motiviert und fürchtet, von Schweden an die USA
       ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats drohen
       könnte.
       
       Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den
       Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie der Publikation zehntausender
       US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Allein
       Assanges Überwachung in der Botschaft durch die britische Polizei soll
       täglich fast 11.000 Euro kosten.
       
       11 May 2015
       
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