# taz.de -- Bauern gegen Land: Knackpunkte im Knick-Gehölz
       
       > Drei Bauern klagen gegen das Land Schleswig-Holstein, weil sie sich durch
       > den Knickschutz eingeschränkt fühlen. Das Gericht gab dem Ministerium
       > Hausaufgaben auf.
       
 (IMG) Bild: Zwischen Naturschützern und Landwirten umstritten: das Knick-Gehölz.
       
       KIEL taz | Für die einen ist es das schmalste Waldgebiet des Landes, für
       die anderen eine bessere Hecke, die die wirtschaftlichen Abläufe nicht
       allzu sehr stören sollte: Der Umgang mit den Knicks gehört zu den zentralen
       Streitpunkten im Natur und Landschaftsschutz in Schleswig-Holstein.
       Immerhin prägen die mit Bäumen und Sträuchern bewachsenen Feldsäume mit
       einer Gesamtlänge von 68.000 Kilometern das Bild des Landes.
       
       Nun klagen drei Bauern – unterstützt von ihrem Verband – gegen einen Erlass
       der Regierung zum Knickschutz. Eine vorläufige Entscheidung des
       Oberverwaltungsgerichts feiern beide Seiten als Etappensieg. Die zentralen
       Fragen sind dabei weiterhin offen. Umweltschützer fordern, dass der grüne
       Umwelt und Landwirtschaftsminister Robert Habeck gegenüber dem
       Bauernverband „Rückgrat zeigt“.
       
       Habeck selbst war nach der mündlichen Verhandlung vor dem Schleswiger
       Gericht durchaus zufrieden, vor allem aus einem Grund: „Das Gericht hat
       keine grundsätzlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Knicksaums
       geäußert.“ Michael Müller-Ruchholtz, der stellvertretende Generalsekretär
       und Justitiar des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, kommentiert trocken:
       „Interessante Auslegung.“ Denn bis zu inhaltlichen Fragen waren die Richter
       in der mündlichen Verhandlung gar nicht gekommen – sie setzten das
       Verfahren aus und gaben dem Ministerium auf, den Erlass nachzubessern. „Wir
       müssen Hausaufgaben erfüllen“, so Habeck.
       
       ## „Juristischer Murks“
       
       Dabei gehe es vor allem um formale Fragen, ergänzt Ministeriumssprecherin
       Nicola Kabel. Denn zusätzlich zu dem Erlass existiert eine „Verordnung“,
       die Bauern Dinge erlaubt, die der Erlass verbietet. So wurden die Fristen
       für das Beschneiden der Knick-Gehölze zugunsten der Bauern erweitert. Es
       gelte nun also, den Erlass so zu überarbeiten, dass er die neuen Details
       und Kompromisse enthalte, meint Kabel. Müller-Ruchholtz hat etwas ganz
       anderes gehört: „Der Erlass ist juristischer Murks.“ Das Gericht habe
       grundsätzliche Zweifel an entscheidenden Punkten geäußert: „Wenn es – wie
       die Verordnungen vorsehen – Ausnahmen vom ursprünglichen Erlass geben kann,
       stellt sich die Frage, ob dessen Regelungen tatsächlich einen angemessenen
       Eingriff darstellen.“
       
       Der größte Streitpunkt zwischen Land und Bauernverband betrifft die Breite
       des Saums, also den Abstand, den Landwirte beim Mähen oder Pflügen vom
       Knick wahren müssen. 50 Zentimeter sieht der ministerielle Erlass vor.
       Während der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) dies als „großes
       Entgegenkommen für die Agrarindustrie“ wertet, sehen die Bauern sich
       „enteignet“ und auf dem eigenen Grund und Boden in der Arbeit
       eingeschränkt. Der halbe Meter könne sich leicht auf eine weit größere
       Fläche summieren.
       
       So geht es Uwe Muxfeld aus Nortorf, einer der Landwirte, die derzeit
       klagen. Der Milchvieh-Halter Muxfeld besitzt viele kleine und von schnell
       wachsenden Sträuchern umgebene Wiesen. Da die Zweige nur noch alle drei
       Jahre zurückgeschnitten werden dürfen. Wie oft die Knicks an den Seiten
       „aufgeputzt“ werden dürfen, ist der zweite große Streitpunkt zwischen
       Naturschutz und Bauern – und damit für Muxfeld die Frage, ob er den Zaun
       von Jahr zu Jahr weiter auf die Weide rücken muss. Inzwischen betrage der
       Rand zwischen Weide und Knick fast zwei Meter: „Damit ist die Fläche früher
       abgeweidet, die Kühe müssen schneller zugefüttert werden – das kann ja wohl
       nicht sein“, meint Verbands-Justiziar Müller-Ruchholtz.
       
       ## Nett, aber ergebnislos
       
       Das Ministerium prüfe nun, für solche Härtefälle – kleine Wiesen,
       wuchsfreudige Gehölze – Ausnahmen zu schaffen, sagt Nicola Kabel. Sie
       spricht von „Kompromissen“, die in einer gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft
       Landwirten und Naturschutzverbänden erzielt wurden. „Die Treffen der AG
       waren immer sehr nett“, so Müller-Ruchholtz.
       
       „Nur Ergebnisse gab es nicht, weil wir uns nicht einigen konnten.“ Denn
       während die Bauern Verluste an Acker und Weideland und damit
       wirtschaftliche Einbußen beklagen, sind aus Sicht des BUND die finanziellen
       Einbußen der Landwirte „minimal bis gleich Null“. Wann das Gericht das
       Verfahren wieder aufnimmt, steht noch nicht fest.
       
       24 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Landwirtschaft
 (DIR) Schleswig-Holstein
 (DIR) Robert Habeck
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Landwirtschaft in Schleswig-Holstein: Wenn die Bauern sauer werden
       
       Knickverordnung, Wochenend-Fahrverbot für Mähdrescher, Pestizid-Datenbank:
       Ein Jahr nach dem Machtwechsel zeichnen sich die Konflikte zwischen der
       Kieler Regierung und den Landwirten deutlich ab.
       
 (DIR) Neue Knick-Verordnung im Norden: Zur Hecke degradiert
       
       Die neue Knick-Verordnung für Schleswig-Holstein wird von Naturschützern
       wie Landwirten gleichermaßen kritisiert: Der Bauernverband droht mit Klage.
       
 (DIR) Landschaft: Hecken in Not
       
       Der BUND schlägt Alarm: Die schleswig-holsteinischen Wallhecken (Knicks)
       seien in Gefahr. Das Landwirtschaftsministerium hält das für
       Schwarzmalerei.